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DStV unterstützt den Appell des Bundes der Steuerzahler zum Abbau der Staatsverschuldung



In mehreren Veröffentlichungen (Staatsverschuldung und öffentliche Investitionen, Schrift Nr. 99 der Schriftenreihe des Karl-Bräuer-Instituts; Rundschreiben des Karl-Bräuer-Instituts des Bundes der Steuerzahler e.V. 8/2006 vom Oktober 2006) hat der Bund der Steuerzahler eine wirksame Schuldenbegrenzung und Schritte hin zum Schuldenabbau gefordert.

Der Deutsche Steuerberaterverband unterstützt den Appell des Bundes der Steuerzahler sowohl in seiner Zielsetzung als auch hinsichtlich der Mittel zur Erreichung der Ziele eines defizitfreien Haushalts und des Abbaus der öffentlichen Verschuldung.

Die Staatsverschuldung bewegt sich mit einem Gesamtbetrag von mehr als 1,5 Billionen € und einem täglichen Zuwachs um weitere rund 91 Millionen Euro auf einem erschreckend hohen Niveau. Allein auf den Bund entfallen rund 900 Milliarden Euro Verschuldung, die jährliche Zinszahlungen von rund 40 Milliarden Euro verursachen. Damit verschlingen allein die Zinszahlungen des Bundes rund fünf Umsatzsteuerpunkte, wobei man berücksichtigen muss, dass das Umsatzsteueraufkommen nicht dem Bund allein, sondern auch den Ländern und Gemeinden zufließt. Hinzu kommt, dass auf die öffentlichen Haushalte mit derzeit wieder steigenden Zinsen auch erhöhte Zinsbelastungen zukommen, die die erwarteten höheren Steuereinnahmen zumindest teilweise auffressen werden. Hier drohen in den kommenden Jahren erhebliche Risiken für alle öffentlichen Haushalte.

In den oben genannten Studien und Rundschreiben rügt der Bund der Steuerzahler, dass die immens hohe Verschuldung unter anderem auf eine unklare Verschuldungsgrenze zurückzuführen ist, die ihre Ursache in einem viel zu weit gefassten Investitionsbegriff hat. Neben Sachinvestitionen wurden zu Unrecht Finanzinvestitionen und Finanzhilfen mit einbezogen, Abschreibungen hingegen nicht berücksichtigt. Dies hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass Deutschland von der Substanz gelebt hat. Zudem sei zu bemängeln, dass die Kreditfinanzierung nicht wirksam kontrolliert werde und nicht hinreichend justiziabel sei.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. unterstützt die Forderung des Bundes der Steuerzahler, das Verbot der Kreditaufnahme durch Bund, Länder und Gemeinden grundgesetzlich festzuschreiben und verbindliche Ziele für den Abbau der Staatsverschuldung ins Auge zu fassen. Vor dem Hintergrund eines Schuldenberges von Bund, Ländern und Gemeinden von mehr als 1,5 Billionen Euro, dessen Tilgung mehrere Jahrzehnte in Anspruch nehmen dürfte, relativiert sich auch die derzeit diskutierte Flexibilisierung der Verschuldungsgrenze. Die erforderliche Flexibilisierung lässt sich – zumindest für die lange Zeit der Tilgung vorhandener Schulden – bereits dadurch erreichen, dass in einen nach Beendigung der Neuverschuldung zu befolgenden Tilgungsplan die Möglichkeit eingebracht wird, im Falle von Katastrophen mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu beschließen, dass die vorgesehene Tilgung ausnahmsweise unterschritten wird.

Ansprechpartner:
RA/StB Roland Franke
E-Mail: franke@dstv.de



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