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Doppelte Haushaltsführung auch bei Wegzug vom Beschäftigungsort



Wenn Sie einen beruflich veranlassten Zweithaushalt am Beschäftigungsort einrichten, begründen Sie damit auch die doppelte Haushaltsführung selbst aus beruflichem Anlass.



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Das gilt sogar, wenn Sie Ihren Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und dann Ihre schon vorhandene oder eine neu eingerichtete Wohnung am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen als Zweithaushalt nutzen. Denn den (beibehaltenen) Haushalt am Beschäftigungsort unterhalten Sie jetzt aus beruflichen Motiven.


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