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Doppelte Haushaltsführung setzt nicht zwingend das Tragen sämtlicher Kosten für zwei Haushalte voraus



Urteil vom 21.04.10 BFH VI R 26/09
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 21. April 2010 VI R 26/09 entschieden, dass der für eine doppelte Haushaltsführung bislang von den Finanzgerichten (FG) herangezogene Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist.


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