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Die Zeit des Bankgeheimnisses ist vorbei



(openpr) Am 2. April 2009 endete der Weltfinanzgipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer in London – u.a. mit einem schier unglaublichen Ergebnis: Die Zeit des Bankgeheimnisses ist vorbei. Damit wird es auch tiefgreifende Veränderungen in unserer Nachbarschaft geben: Als „Steueroasen“ bzw. „Steuerparadiese“ werden sich Luxemburg, Schweiz, Österreich, Belgien und Liechtenstein bald nicht mehr eignen. Denn sie werden auf Anfrage des deutschen Fiskus Auskunft über Konten von deutschen Anlegern erteilen müssen – und zwar nicht mehr nur bei Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung, sondern auch bereits im einfachen Besteuerungsverfahren.


Dieses Ergebnis konnte deshalb erreicht werden, weil unkooperative Staaten, die bisher keine Auskünfte in Steuersachen entsprechend Artikel 26 des OECD-Musterabkommens von 2005 erteilen, auf einer „Schwarzen Liste“ benannt und international mit Sanktionen belegt werden sollten. Und siehe da: Kurz vorher lenkten die bisherigen „Steueroasen“ ein und kündigten die Umsetzung des OECD-Standards an. Im Anschluss an den Weltfinanzgipfel hat die OECD eine überarbeitete Liste über Steueroasen veröffentlicht:

– Auf der „Schwarzen Liste“ standen am Schluss noch 4 Staaten: Costa Rica, Malaysia, die Philippinen und Uruguay. Nur 5 Tage nach der Veröffentlichung haben auch sie den Sprung von der Liste geschafft. Sie haben zugesagt, sich künftig an internationale Standards beim Austausch in Steuerfragen zu halten und Steuerhinterziehung nicht länger zu begünstigen.

– In einer „Grauen Liste“ werden Steueroasen aufgeführt, die eine Verbesserung der Zusammenarbeit angekündigt, entsprechende Abkommen aber noch nicht unterzeichnet haben. Dort finden sich 38 Staaten, u.a. Luxemburg, Schweiz, Österreich, Belgien, Liechtenstein, Andorra, Monaco, San Marino, Singapur, Gibraltar, Niederländische Antillen, Cayman-Inseln.

Ein besonders glühender Bekämpfer von Steuerhinterziehung und Steueroasen ist der deutsche Finanzminister Steinbrück: Schon vor dem Weltfinanzgipfel hat er mit Wortgefechten und mit der Vorlage eines Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes das „Einknicken“ der Steueroasen maßgeblich beflügelt. Und auch jetzt – nach dem Gipfel und nach Zusage der Steueroasen zur Kooperation – will er das Gesetz trotzdem verabschieden, denn „der Druck muss aufrecht erhalten bleiben, bis entsprechende Vereinbarungen unterschrieben und in die Tat umgesetzt worden sind“ (PM 12/2009 vom 16.3.2009).

Für seine Drohkulisse nimmt der Bundesfinanzminister die deutschen Steuerzahler, die Geschäftsbeziehungen und Bankverbindungen zu Steueroasen unterhalten, in Geiselhaft und piesackt sie mit Auflagen, Bürokratie und Drangsalierungen: So kann das Finanzamt auf der Basis des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes
– strengere Mitwirkungs- und Nachweispflichten fordern und ggf. steuerliche Vergünstigungen versagen,
– eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Steuererklärung verlangen,
– eine Vollmacht von Anlegern zur Auskunftserteilung bei ausländischen Banken erzwingen,
– die angegebenen Einkünfte aus Steueroasen ganz einfach höher schätzen,
– eine Außenprüfung jederzeit auch bei privaten Anlegern anordnen,
– zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Unterlagen für sechs Jahre verpflichten.

Auch wenn die CDU bisher gegen dieses Gesetz aus dem Hause Steinbrück gewettert hatte, so wird sie ihm nun doch zustimmen. Warum? Weil Wahlkampf ist. Es würde nicht gut aussehen, wenn Bundeskanzlerin Merkel sich auf dem Weltfinanzgipfel für ein härteres Vorgehen gegen Steueroasen stark macht, aber den großen Worten zu Hause keine Taten folgen ließe.

Was die Bundesregierung beim Aufbau der Drohkulisse im Einzelnen alles plant, hat das Internetportal www.Steuerrat24.de detailliert herausgearbeitet: Sie können den Beitrag „Bekämpfung der Steuerhinterziehung und der Steueroasen“ kostenfrei aufrufen unter www.steuerrat24.de/data/frei/steueroasen.htm.



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