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Die Steuerlast duch eine Altersvorsorge senken



Die gesetzliche Rentenversicherung ist chronisch knapp bei Kasse: Schon heute müssen – statistisch gesehen – zwei Arbeitnehmer einen Rentner versorgen. Und die demographische Entwicklung lässt erwarten, dass sich diese Situation noch weiter verschärfen wird.

Demografie belastet die gesetzliche Rente
Die Gründe hierfür liegen auf der Hand: Während die Lebenserwartung in Deutschland von Jahr zu Jahr steigt, sinkt die Geburtenrate. Diese Entwicklung belastet die gesetzliche Rente massiv. Wer im Ruhestand seinen gewohnten Lebensstandard trotz sinkender Renten wahren will, muss daher privat vorsorgen. Um so wichtiger wird dies, da bei der gesetzlichen Rente stufenweise die nachgelagerte Besteuerung eingeführt wird. Aufwendungen für die Altersvorsorge sollen künftig steuerlich entlastet und dafür Auszahlungen im Rentenalter besteuert werden. Für Renten insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente deshalb je nach Kalenderjahr des Rentenbeginns von 56% in 2008 bis auf 100% im Jahr 2040 und später an.

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Die finanzielle Lücke schließen
Auf welchem Weg aber sollte die drohende finanzielle Lücke im Ruhestand geschlossen werden? Die Antwort auf diese Frage fällt von Fall zu Fall unterschiedlich aus. Grundsätzlich sinnvoll ist es, alle drei Säulen der Altersvorsorge zu nutzen, also neben der gesetzlichen auch die betriebliche und die private.
Neben den bewährten Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen und der Riester-Rente gibt es eine weitere interessante Möglichkeit der privaten Altersvorsorge: die Basisrente. Diese noch recht neue Form der Altersvorsorge bietet weiten Teilen der Bevölkerung die Möglichkeit, in bisher nicht da gewesenem Umfang aus unversteuertem Einkommen vorzusorgen.

Die privaten Basisrenten werden vom Staat steuerlich gefördert, weil sie eine lebenslange Rente garantieren, die frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt. Anders als die Riester-Rente kann diese Form der Altersvorsorge auch von Selbständigen genutzt werden. Die Beiträge zu einer Basisrente können im Rahmen der Steuererklärung zu großen Teilen als Sonderausgaben geltend gemacht werden und senken so die Steuerlast.

Beiträge sind förderfähig
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zu einer berufsständischen Versorgung und zur Basisrente sind bis zu insgesamt 20.000 EUR (Alleinstehende) bzw. 40.000 EUR (Ehepaare) förderfähig. In 2008 konnten Steuerpflichtige die Beiträge zu 66 % absetzen. In den Folgejahren steigt der steuerwirksame Anteil jährlich um 2 %-Punkte an. Ab 2025 sind die Beiträge dann zu 100 % absetzbar.

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Die Allianz BasisRente dient vor allem der Altersvorsorge, doch auch eine Hinterbliebenenvorsorge und ein Schutz vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit können eingeschlossen werden. Diese zusätzlichen Absicherungen werden ebenfalls steuerlich gefördert. Ein weiterer Vorteil: Neben den vereinbarten monatlichen Beitragszahlungen kann die Allianz BasisRente jederzeit durch Zuzahlungen ergänzt werden. So läßt sich die private Altersvorsorge flexibel ausbauen. Und im Ruhestand gibt es Monat für Monat eine lebenslange Rente. Weitere Infos unter Link: www.rödel-ohg.de. Sven Rödel Geschäftsführer der Röel OHG in Erfurt , Buttstädt und Rastenberg

Quelle: openPR



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