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Die Einführung der Kostenerstattung für die gesetzlich Krankenversicherten ist weder erforderlich noch eine geeignete Maßnahme



Kostenerstattung – Krankenversicherten drohen hohe Gesundheitsausgaben
Unter dem Vorwand, die Versicherten sollten mehr Eigenverantwortung für ihre Gesundheit übernehmen, setzen das Bundesgesundheitsministerium und die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf Kostenerstattung.

Dazu erklärt Werner Schell, Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk:
Die Einführung der Kostenerstattung für die gesetzlich Krankenversicherten ist weder erforderlich noch eine geeignete Maßnahme, die Gesundheitsausgaben in Grenzen zu halten. Das vom Bundesgesundheitsministerium und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung propagierte Abrechnungssystem würde die Versicherten mit immens hohen Kosten belasten. Das System der solidarischen Finanzierung der Krankheitskosten wäre damit praktisch ausgehebelt.

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Bereits heute können Krankenversicherte die Kostenerstattung frei wählen. Sie müssen dann aber akzeptieren, dass die ärztlichen Vertragspartner ihre Honorare nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnen. Dies hat zur Folge, dass die Kosten bei dem üblichen Gebühren-Vervielfacher mindestens dreimal so hoch ausfallen, als dies mittels Chipkartenabrechnung der Fall ist. Die Erstattungsleistungen der jeweiligen Krankenkasse würden aber allenfalls 1/3 des tatsächlichen Honorars ausmachen.

Gewinner dieses Kostenerstattungsverfahrens wären nicht die Versicherten, sondern allein die privat abrechnenden Ärzte. Sie würden erheblich höhere Honorare einstreichen können.

Es liegt klar auf der Hand, ein Honorarsystem aufgrund solcher Kriterien abzulehnen. Ein Kostenerstattungsverfahren wäre allenfalls denkbar, wenn die Honorarabrechnung dem einfachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte betragen würde. Die dann entstehenden Risiken einer Kostenbelastung könnten die Krankenversicherten kalkulieren.

Werner Schell,
Dozent für Pflegerecht und Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Quelle: openPR



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