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Die Bemessungsgrundlagen der Körperschaftssteuer in den Mitgliedstaaten der EU anzugleichen ist eher schädlich



Einheitliche Körperschaftssteuer in der EU eher schädlich -Steuerdumping muss aber verhindert werden
Berlin/Bonn (ots) – Der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater (BDU), Antonio Schnieder, spricht sich dagegen aus, die Bemessungsgrundlagen der Körperschaftssteuer in den 27 Mitgliedstaaten der EU anzugleichen.



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„Derartige Ãœberlegungen kommen in regelmäßigen Abständen – zuletzt in den Vorschlägen des ehemaligen EU-Kommissars Monti – auf die Agenda. Ich halte sie aber für eher schädlich“, so der BDU-Präsident. Zwar sei es für Unternehmen nicht immer leicht, die steuerlichen Rahmenbedingungen der einzelnen EU-Mitglieder im Auge zu haben. Der Vorteil eines Steuerwettbewerbs untereinander sei aber für die Volkswirtschaften und deren Unternehmen insgesamt höher zu bewerten.
Zudem könne nur so nationalen Besonderheiten ausreichend Rechnung getragen werden. „Allerdings darf der Wettbewerb der Wirtschaftsstandorte in der EU nicht zu einem Steuerdumping untereinander führen. Hier sollte geprüft werden, inwiefern Steueruntergrenzen festgelegt werden können“, so Schnieder. Eine stärkere Abstimmung der nationalen Volkswirtschaften sei indes aber sinnvoll: „Die Mitgliedstaaten der EU müssen sich auch als ökonomische Schicksalsgemeinschaft begreifen. Daraus folgt allerdings nicht das Gebot der Vollharmonisierung, sondern eines für mehr Transparenz und fairen Wettbewerb“, so der BDU-Präsident.


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