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Die Apothekengewerkschaft ADEXA fordert von der Bundesregierung, den Fragebogen für den „elektronischen Entgeltnachweis“ (ELENA) aus Datenschutzgründen grundlegend zu überarbeiten



Abmahnungen, Kündigungsgründe oder die Legalität von Streiks dürfen aus Sicht von ADEXA nicht zentral und auf Vorrat gespeichert werden. Das Missbrauchspotential überwiege die angestrebte Arbeitserleichterung für die Arbeitgeber.


Ab Januar müssen die Einkommensdaten für 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Unternehmen einmal pro Monat an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg geschickt werden. Damit sollen ab 2012 Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Wohn- und Elterngeld einfacher ausgezahlt werden können. Neben den reinen Verdienstdaten sind für die Berechnung der Leistungen aber auch Angaben zu krankheits- oder streikbedingten Fehlzeiten oder Nebeneinkommen erforderlich. Für Mitarbeiter hat das Datenprojekt insofern einen Vorteil, dass der Arbeitgeber künftig nicht mehr erfährt, ob und welche Sozialleistung er beantragt. Der Antrag soll dann über eine Signaturkarte erfolgen, die der Antragsteller der Behörde vorlegt.

Eine generelle Datensammlung und Vorratsspeicherung ist aber verfassungs- und datenschutzrechtlich bedenklich. Dazu Barbara Neusetzer, Erste Vorsitzende von ADEXA: „Wir begrüßen die Bereitschaft der Bundesregierung, den Umfang der abgefragten und gespeicherten Daten zu überprüfen. Der Datensatz muss auf das zwingend notwendige Mindestmaß reduziert werden. Es kann nicht sein, dass in solchem Maß sensible Informationen gesammelt werden. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Missbrauch nie ausgeschlossen werden kann. Wenn die Daten erst einmal vorliegen, entstehen nur unnötige Begehrlichkeiten – bis hin zu kriminellen Energien.“ (openpr)

ADEXA – Die Apothekengewerkschaft, Deichstraße 19, 20459 Hamburg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. Sigrid Joachimsthaler
Telefon: 0 40 – 36 38 29, Telefax: 0 40 – 36 30 58, E-Mail



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