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Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. warnt vor nationalem Steuerprotektionismus



Anlässlich der Anhörung am 25. März 2009 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags spricht sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) gegen nationale Alleingänge aus, die tiefgehend in die europäischen Grundfreiheiten und grundgesetzlich garantierte Rechte eingreifen.

Gegenstand der Anhörung sind verschiedene Anträge der Fraktionen des Deutschen Bundestags, in denen Maßnahmen des Gesetzgebers zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur Verbesserung des Steuervollzugs vorgeschlagen oder angemahnt werden. Der DStV begrüßt diese Zielsetzungen ausdrücklich. Gleichzeitig verweist der Verband aber auf die Notwendigkeit, diese Ziele mit angemessenen Mitteln zu verfolgen. Gerade die Bundesrepublik Deutschland als „Exportweltmeister“ ist in hohem Maße auf weitgehend freien Grenzverkehr angewiesen.

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Insofern darf nicht ausgerechnet der heimische Fiskus mit einseitigen nationalen Alleingängen liebäugeln, die Unternehmen wie Privatpersonen allein deshalb unter Generalverdacht stellen, weil sie geschäftliche Beziehungen zu „unkooperativen Staaten“ unterhalten. Versteckte Konten sowie Geldwäsche im Ausland dürften kaum aufzudecken sein, wenn steuerehrlichen Bürgern im Inland mit Auslandsbeziehungen – wie im Referentenentwurf zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz noch vorgesehen – höhere bürokratische Hürden auferlegt oder deren Einkünfte steuerlich diskriminiert werden. Als wesentlich zielgenauer sind demgegenüber konkrete internationale Vereinbarungen zu bezeichnen, deren mögliche Wirksamkeit sich angesichts der jüngsten Zugeständnisse sogenannter Steueroasen beeindruckend herausstellt.

Neben Maßnahmen angemessener Repression fordert der DStV gleichzeitig ein durchschaubares Steuerrecht samt einer fairen Bemessungsgrundlage. Einer weithin empfundenen Steuer-Ungerechtigkeit kann nur begegnet werden, wenn die Bürger die Fiskalregeln als gerechte Teilhabe des Staates an der eigenen Vermögensmehrung wahrnehmen.



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