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Der Aussteuerungsbetrag ist verfassungswidrig! Däke fordert Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages



Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung verlangt der Bund der Steuerzahler (BdSt), den Aussteuerungsbetrag abzuschaffen. Mit Verweis auf eine neue Studie des Karl-Bräuer-Instituts sagt BdSt-Präsident Dr. Karl Heinz Däke: „Der Aussteuerungsbetrag ist ein verfassungswidriges Fremdelement innerhalb der Arbeitslosenversicherung, mit dem der Bund Beitragsmittel der Versicherten in Höhe von vier Milliarden Euro in den Bundeshaushalt umleitet.“

Der Aussteuerungsbetrag verfehlt seine ursprüngliche Zielsetzung, die Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur für Arbeit zu stärken und verschärft somit die Fehlsteuerung von Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Er verstößt erheblich gegen das Versicherungsprinzip, indem Beitragsmittel zweckentfremdet werden, er verletzt herrschende Haushaltsgrundsätze und er ist verfassungswidrig.

Aufgrund dieser Analyse fordert BdSt-Präsident Däke von der Regierungskoalition die Abschaffung der Aussteuerungsbetrags. Die dadurch frei werdenden Beitragsmittel sollten für eine Reduzierung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung verwendet werden, der allein dadurch um bis zu 0,5 Prozentpunkte sinken könnte.

KBI-Sonderinformation „Aussteuerungsbetrag abschaffen!“ [PDF, 222 KB]

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.



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