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Wie die Gründungszuschuss-Kürzungen Ansprüche an Businesspläne erhöhen
(jk) Zum 1. November diesen Jahres ändert die Agentur für Arbeit ihre Standards bei der Prüfung von Anträgen auf Gründungszuschüsse. Waren Gründungszuschüsse, beispielsweise im Rahmen einer Ich-AG, bisher Standardleistungen, die bei Vollständigkeit und formaler Korrektheit der Unterlagen automatisch genehmigt wurden, verschärft sich die Genehmigungspraxis nun.


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Dies ist der Tatsache geschuldet, dass viele Existenzgründer mit fehlerhaften, unprofessionellen oder unrealistischen Businessplänen starteten und sich folgerichtig trotz Gründungszuschüssen nicht am Markt behaupten konnten. An die Stelle einer formalen Prüfung, soll jetzt eine eingehende Analyse der Tragfähigkeit des Businessplans treten. Wer sich zukünftig mit Hilfe von Gründungszuschüssen selbständig machen will, muss einen professionellen und durchkalkulierten Businessplan vorlegen.

Das Angebot an sogenannten Hilfestellungen ist riesig. Das Internet bietet hilflosen Businessplan-Pionieren mit zahllosen Vorlagen, Vordrucken, Mustern und Beispielrechnungen eine Fülle an Informationen und Beispielen, deren Qualität von mustergültig bis stümperhaft alle Bereiche abdeckt. Gründer können ganze Seiten kopieren oder Standardrechnungen ähnlicher Gründungen übernehmen – bei der Antragstellung auf den Gründungszuschuss werden sie damit aber in Zukunft durchfallen. Denn neben der inhaltlichen Richtigkeit müssen Antragsteller ab November auch beweisen, dass die Zahlen und Texte auch von ihnen stammen oder zumindest in enger Zusammenarbeit mit ihnen entstanden sind. Kann ein Gründer nicht erklären, wie die Inhalte des Geschäftsplans zustande gekommen sind, ist das für das Arbeitsamt ein klarer Ablehnungsgrund.

Weiter No-Go’s für den Businessplan sind in Zukunft Design- und Tabellenvorlagen. Denn die geläufigen Standard-Aufmachungen, die es im Internet zum kostenlosen Download oder als Copy&Paste-Vorlagen gibt, sind nicht nur unter Gründern, sondern genauso unter ARGE-Mitarbeitern bestens bekannt! Mit ihnen erweckt der Antragsteller sofort den Verdacht, nicht auf dem korrekten Weg zu seinem Businessplan gelangt zu sein. Von Vorteil sind hingegen professionelle Designvorlagen, wie sie Unternehmensberater verwenden, oder der offenkundige Hinweis, dass eine akkreditierte Unternehmensberatung bei der Erstellung des Konzepts behilflich war. Der Gang zum Profi lohnt sich übrigens in den allermeisten Fällen: Die Besten der Branche können bei Gründungszuschuss-Anträgen mit einer Erfolgsquote von 100 Prozent aufwarten.

Eine Alternative zur professionellen Beratung und Standardvorlagen bietet das Forum www.businessplan-experte.de. Mit einem professionellen Businessplan-Tool kann der Gründer hier seinen individuellen Businessplan interaktiv gestalte, wobei die Software unter genauen Angaben des Nutzers nur solche Teile selbst gestaltet, die zur eigenen Erstellung zu kompliziert sind. Außerdem ist es möglich, den Businessplan im Nachhinein noch zusätzlich nach eigenem Belieben umzugestalten.
Informationen über businessplan-experte.de und seine Leistungen unter
www.businessplan-experte.de oder telefonisch unter +49(0)3581.64 90 456

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( openPR )

Jeanine Kulhava
Pressereferentin
Keyna Group GmbH
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Tel. +49(0)3581.64 90 455
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