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Bund der Steuerzahler kritisiert: Zu viele Parlamentarier mit Zubrot aus Fraktionskassen



Funktionszulagen für Abgeordnete verfassungsrechtlich problematisch – Bund der Steuerzahler kritisiert: Zu viele Parlamentarier mit Zubrot aus Fraktionskassen.
Aus den steuerfinanzierten Kassen der niedersächsischen Landtagsfraktionen werden mit einer Ausnahme nach Auffassung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen zu viele Abgeordnete für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben innerhalb der Fraktionen extra bezahlt. Diese Praxis sei verfassungsrechtlich problematisch, weil damit Abhängigkeiten und Hierarchien über das für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments unabdingbare Maß hinaus entstünden. Es gelte die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, Abgeordnete in Statusfragen formal gleich zu behandeln. Einkommenssteigernde Zulagen neben den Diäten sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes neben den Parlamentspräsidien lediglich für Fraktionsvorsitzende zulässig.

Das ARD-Magazin „Report Mainz“ hatte in dieser Woche Kritik an den Zusatzvergütungen für Abgeordnete in deutschen Landesparlamenten geübt und einen anhaltenden Verstoß gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerügt. Die niedersächsische Landtagsverwaltung reagierte umgehend. Sie wertet die Funktionszulagen als verfassungskonform. Die Fraktionen erhielten, so die Begründung aus der Parlamentsverwaltung, als eigene „Rechtsgebilde“ Zuschüsse nach dem Abgeordnetengesetz, über die sie im Rahmen ihrer Organisationshoheit grundsätzlich frei verfügen dürften. Dem hält der Bund der Steuerzahler entgegen, dass es bei der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Einschränkung des Kreises der Zulagenempfänger keinen Unterschied mache, ob die Zahlungen unmittelbar aus dem Etat des Landtags oder über den Umweg durch die ebenfalls aus Steuergeldern gespeisten Fraktionskassen erfolgten. In beiden Fällen würden Steuergelder eingesetzt. Zudem bestehe gleichermaßen die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Situation, dass hierdurch Abhängigkeiten geschaffen werden können, die der Unabhängigkeit der Abgeordneten und der Freiheit seines Mandats abträglich sind.

Im Jahr 2009 erhielten von den 69 Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion 19 Abgeordnete ein Zubrot aus der Fraktionskasse von zusammen 343.000 Euro. Die SPD-Fraktion gewährte 15 von 48 Abgeordneten Zusatzbezüge neben den Diäten von zusammen 289.000 Euro und die FDP-Fraktion zahlte an 4 ihrer 13 Abgeordneten zusammen 130.850 Euro. Die Fraktion „Die Linke“ erhöhte das Einkommen von 4 der 10 Abgeordneten um zusammen 24.000 Euro, während die Fraktion „Bündnis 90 / Die Grünen“ lediglich den Fraktionsvorsitzenden mit knapp 8.000 Euro jährlich zusätzlich vergütete.

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Unabhängig davon, dass in den Rechnungslegungen der niedersächsischen Fraktionen – anders als in anderen Bundesländern – detailliert über die jeweiligen Zusatzbeträge für einzelne Abgeordnetengruppen berichtet werde, ändere dies nichts daran, dass der Kreis der Abgeordneten mit Zusatzeinkommen zu groß sei und deutlich verkleinert werden müsse, stellt der Bund der Steuerzahler fest. Auch für Politiker gelte, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu beachten seien, ob einem in Einzelfall der Inhalt passe oder nicht.

Bund der Steuerzahler e.V. – LV Niedersachsen / Bremen



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