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Berufsordnung der Steuerberater – Neufassung ab Januar 2011



Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Novellierung der Berufsordnung der Steuerberater (BOStB) ohne Einschränkung genehmigt. Somit tritt die neu gefasste Berufsordnung am 1. Januar 2011 in Kraft.

In der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer am 8. September 2010 wurde die stark verschlankte Berufsordnung der Steuerberater verabschiedet. 32 Vorschriften sind dabei weggefallen. Damit ist die BOStB von bisher 62 Vorschriften auf 30 reduziert worden. Gestrichen wurden überflüssige zivil-, handels- und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen ebenso wie Regelungen, die lediglich den Wortlaut des Steuerberatungsgesetzes wiederholen.

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„Steuervereinfachung und Bürokratieabbau sind für uns nicht nur vieldiskutierte Themenkomplexe. Mit einer um die Hälfte der Vorschriften gekürzten Neufassung der Berufsordnung legt die BStBK den Grundstein für ein einfacheres und zukunftsorientiertes Arbeiten“, sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer.

Die Neufassung der Berufsordnung berücksichtigt darüber hinaus die Änderungen des Steuerberatungsgesetzes aus dem 8. Steuerberatungsänderungsgesetz. Neu hinzugekommen ist z. B. eine Regelung, die die Möglichkeit zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit konkretisiert.

Außerdem wurde die Berufsordnung – insbesondere im Bereich der Werbung – an die neuere Rechtsprechung angepasst. Umgesetzt wurde u. a. die in diesem Jahr ergangene Rechtsprechung zur Verwendung von nicht amtlich verliehenen Fachberaterqualifikationen.

Quelle: openPR

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