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Bei einer Privat Insolvenz in England sind deutsche Steuerschulden weg



Steuerschulden von Deutschen bei Insolvenz England weg
englandinsolvenz24.de: Bei Privat Insolvenz in England UK sind deutsche Steuerschulden weg mit englandinsolvenz24.de Englandinsolvenz24.de, Berlin/Frankfurt Main/London,
„Deutsche Steuerschulden sind bei einem Privat Insolvenz Verfahren in England restschuldbefreibar“ sagt Julian Berger von der Agentur EnglandInsolvenz24.de.

Im Gegensatz zur deutschen Insolvenzpraxis, bei sich Finanzämter mehr in der Regel als in der Ausnahme einem Vergleich entgegenstellen, und der der deutsche Insolvenzantragssteller dadurch viel Zeit, Geld und Nerven verliert, ist bei einer Insolvenz in England alles viel einfacher.

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So würden die häufig sehr hohen Steuerschulden der Kunden der Agentur, bedingt durch deren oft selbständige Tätigkeit, nach einem Jahr Restschuldbefreiungsfrist in England gestrichen – mit Wirkung in Deutschland. „Viele unserer Mandanten haben z.B. durch eine Betriebsprüfung früherer Jahre plötzlich 300.000 und mehr Euro Finanzamtsschulden“. Die fallen dann weg, wenn der Weg nach England richtig beschritten wird. Dieser ist nicht einfach, aber mit einer Insolvenzagentur gehbar. Welche Schulden fallen in UK eigentlich noch unter die Restschuldbefreiung? Julian Berger: „Alle Schulden, wie auch Steuerverbindlichkeiten, die vor dem privaten Konkurs entstanden sind – auch die, die nicht im Vollstreckungs- oder nur Mahnverfahren waren. Wichtig ist, dass die Grundlage der Schulden vorher entstanden war“. Wer sich helfen will und sonst keinen Ausweg mehr sieht – bei der Agentur Englandinsolvenz24 kann geholfen werden – es muss nur die für manche schwierige Hürde des ersten Anrufs bei der Agentur überwunden werden. „Häufig hören wir von unseren Mandanten, dass dieser Schritt Monate, manchmal Jahre braucht“. Dabei ist dann sehr häufig alles sehr leicht – mit dem richtigen, kompetenten und erfahrenen Fachleuten an der Seite.

Quelle: openPR



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