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BdSt fordert Beamten-Nullrunde – Aktueller Regierungsentwurf zur Beamtenbesoldung ist inakzeptabel



Der Bund der Steuerzahler fordert eine Nullrunde für Minister, Beamte und Pensionäre. Im jetzt beginnenden parlamentarischen Verfahren muss das von der Bundesregierung entworfene Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 dringend geändert werden.


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Auch Beamten und Pensionäre müssen ihren Beitrag zur dringend nötigen Haushaltskonsolidierung leisten. Eine Nullrunde, also ein Verzicht auf die geplanten drei Anhebungen in 2010 und 2011, spart Mehrbelastungen für den Bundeshaushalt von rund 1 Milliarde Euro bis Ende 2012. Analog würde eine Nullrunde auch weitere Mehrausgaben für die vom Bund bezuschussten Pensionäre im Bahn- und Postbereich vermeiden lassen. Im Falle der Postnachfolgeunternehmen könnten so Mehrkosten von rund 150 Millionen Euro bis Ende 2012 gespart werden. Für den Bahnbereich liegt das Sparpotenzial einer Nullrunde nach BdSt-Schätzungen bei rund 190 Millionen Euro bis Ende 2012.
Schwarz-Gelb hat es in der Hand, auf der anstehenden Einsparklausur der Regierung einen ersten substanziellen Sparbeitrag zu beschließen.

Kritikpunkt Ministergehälter
Heftig zu kritisieren ist die im Gesetzentwurf ebenfalls geplante Anhebung der Bezüge der Minister und parlamentarischen Staatssekretäre. Wenn die Regierung demnächst den Bürgern harte Einschnitte verordnet, verbietet es sich von selbst, dass sich die Regierungsmitglieder die Gehälter erhöhen. Nach den Plänen erhielte ein Minister mit derzeit rund 12.860 Euro pro Monat rückwirkend zum 1.1.2010 rund 154 Euro monatlich mehr. Ab August 2011 betrüge die Anhebung dann schon mehr als 270 Euro pro Monat gegenüber dem jetzigen Amtsgehalt.

Kritikpunkt Pensionen
Aus Sicht des BdSt ist insbesondere für die gut abgesicherten Pensionäre eine Nullrunde nötig, gab es doch für die Rentner in den vergangenen Jahren ebenfalls Nullrunden bzw. nur sehr moderate Anpassungen. Zudem sollten weiterhin bestehende Privilegien für Versorgungsempfänger zurückgeführt werden, von der Anrechnung von Studienjahren bei der Pension bis hin zu den teils sehr umfassenden Beihilfen im Krankheitsfall. Im Gegensatz zu Angestellten, Arbeitern und Selbständigen müssen Beamte keine Beiträge zur Altersvorsorge leisten. Da ihre Beschäftigung lebenslang staatlich garantiert ist, weisen sie üblicherweise eine durchgängige Erwerbsbiographie auf, im Unterschied zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die auch Phasen der Arbeitslosigkeit aufweisen können, was entsprechend die Rentenansprüche drückt. Schließlich bemisst sich die Beamtenpension nicht nach dem durchschnittlichen Verdienst des gesamten Arbeitslebens, wie bei den Rentnern, sondern nach der hohen Besoldung vor Pensionseintritt. Zudem existiert eine Deckelung der Pensionshöhe, im Gegensatz zum Rentner, nicht.

Kritikpunkt Sonderzahlungen
Neben der laut Gesetzentwurf angestrebten Besoldungs- und Pensionserhöhung droht auch noch eine zusätzliche Gehalterhöhung durch die Hintertür, indem die Sonderzahlungen für die Beamten und Pensionäre verdoppelt werden sollen. Das würde eine weitere Anhebung des Grundgehaltes bzw. der Pension um 2,5 Prozent bzw. 2,085 Prozent zum 1.1.2011 bedeuten würde. Hintergrund: Im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 wurden die jährlichen Sonderzahlungen für Beamte und Pensionäre für den Zeitraum 2006 bis 2010 von 5 auf 2,5 Prozent bzw. von 4,17 auf 2,085 Prozent der Jahresbezüge halbiert. Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz im Jahr 2009 wurden die gekürzten Sonderzahlungen allerdings in das Grundgehalt integriert. Die Sonderzahlungen wurden also auf die Monatsbezüge umgelegt, die damit regelmäßig an den Besoldungs- und Versorgungsanpassungen teilnehmen. Die Befristung der gekürzten Sonderzahlung läuft Ende 2010 aus. Ab 2011 sollen wieder die vollen 5 Prozent bzw. 4,17 Prozent für Beamte und Pensionäre gezahlt werden. Das bedeutet am Beispiel der aktiven Beamten eine Gehaltserhöhung zum 1.1.2011 von 3,1 Prozent, bestehend aus 2,5 Prozent durch die verdoppelte Sonderzahlung und 0,6 Prozent aus der allgemeinen Gehaltserhöhung. Der BdSt fordert, die in die monatlichen Bezüge eingebauten Sonderzahlungen nicht wieder zu verdoppeln, sondern im Gegenteil, gänzlich abzuschaffen. Die Bezüge, vor allem für Pensionäre, sind auch ohne anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld auskömmlich.

Bund der Steuerzahler e.V.

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