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Bankenabgabe auf Großbanken konzentrieren



Berlin (ots) – Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die Haltung der Ausschüsse des Bundesrates zum Restrukturierungsgesetz, wonach Kreditinstitute, die einer funktionierenden Institutssicherung angehören, von der Bankenabgabe ausgenommen werden sollen. Die Länder haben durch ihren Bezug zu den regionalen Märkten erkannt, dass die auf die Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft ausgerichteten Genossenschaftsbanken wie auch die Sparkassen stabilisierend auf die Kreditversorgung und damit auf die Wirtschaft insgesamt wirken und gerade keine systemrelevanten Gefahren von diesen Instituten ausgehen.

Erst jüngst wurde durch das Institut der deutschen Wirtschaft und die Universität zu Köln wissenschaftlich fundiert, dass gerade die granulare Struktur der genossenschaftlichen FinanzGruppe zu Risikomischungseffekten führt. So werde durch den Liquiditäts- und Haftungsverbund innerhalb der genossenschaftlichen Verbundstruktur sichergestellt, dass eventuelle Schieflagen einzelner Banken durch die präventiven Mechanismen der Institutssicherung frühzeitig aufgefangen werden und gerade keinerlei Auswirkungen auf den Kapitalmarkt haben. Dies ist der entscheidende Unterschied zu bundesweit und international agierenden systemrelevanten Banken, welche im Falle einer Schieflage verheerende Schäden verursachen können. Beispielsweise indem sie, wie die Praxis zeigt, durch milliardenschwere, zum Teil bislang unverzinste, Leistungen des Staates aufgefangen werden mussten.

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„Die Volksbanken und Raiffeisenbanken benötigen keine Leistungen aus dem Restrukturierungsfonds. Daher stimmen wir auch der Position des Bundesfinanzministeriums zu, dass nur diejenigen Leistungen aus dem Fonds erhalten dürften, die auch eingezahlt haben. Dies muss umgekehrt auch bedeuten, dass nur diejenigen zahlen, die auch Leistungen zu erwarten haben“, so BVR-Präsident Uwe Fröhlich.



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