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Auswirkung der Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag



Die neue Koalition hat beschlossen, das Kindergeld um je 20 € im Monat anzuheben. Damit wird 2010 das Kindergeld auf 184 € (je erstes und zweites Kind), 190 € (drittes Kind) und 215 € (je viertes und alle weiteren Kinder) erhöht. Der Kinderfreibetrag soll 2010 um 984 € von 6.024 € auf 7.008 € steigen.


Die Auswirkung der geplanten Änderungen werden exemplarisch anhand verschiedener Bruttoeinkommen und verschiedener Fallbeispiele verdeutlicht. Hierbei wird das Kindergeld mit der Steuerbelastung verrechnet, damit die Wirkung von Kindergeld und Kinderfreibetrag in der selben Tabelle aufgezeigt werden kann. Die Spalte „in % des Einkommens“ setzt die Entlastung in den Bezug zum Bruttoeinkommen. Hier wird insbesondere die Intention des sogenannten Familienleistungsausgleichs deutlich: Die relative Entlastung sinkt mit steigendem Einkommen.

Eine ausführliche Berechnung finden Sie hier. (PDF)

Bund der Steuerzahler e.V.



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