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Aufwand für ehrenamtliche Tätigkeiten als Spende ansetzen



Wenn Sie ehrenamtlich für einen Verein arbeiten, können Sie Ihren Aufwand (z.B. Fahrtkosten) als Spende geltend machen.


Voraussetzung ist, dass Sie dem Finanzamt eine schriftliche Vereinbarung vorlegen, aus der sich ergibt, dass Sie gegenüber dem Verein tatsächlich Anspruch auf Ersatz Ihres Aufwands haben und darauf förmlich verzichten.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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