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Arbeitszimmer Kosten absetzen



Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können bis zu einem Betrag von Euro 1.250,00 anerkannt werden.


Das Bundesfinanzministerium hat mit seinem Schreiben vom 6.10.2009 die Konsequenzen aus dem BFH Beschluss von August 2009 gezogen. Die Finanzämter sind verpflichtet, Anträge auf Lohnsteuerermäßigung und Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen wegen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu bewilligen. Voraussetzung ist dabei, dass die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt oder dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Quelle: 100 Steuertipps für das Jahr 2010 – Steuerberater Uwe Diekmann www.gds-steuerberatung.de



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