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Arbeitsministerium plant keine Änderung im Befristungsrecht



Freiburg (ots) – Ministerin Ursula von der Leyen plant bis Mai keine Gesetzesänderung des „Teilzeit- und Befristungsgesetzes“. Anderslautende Meldungen, die aktuell in der Presse veröffentlicht wurden, treffen nicht zu. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Nachfrage gegenüber der Haufe Online-Redaktion mit.



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Aktuellen Presseberichten zufolge arbeite das Bundesarbeitsministerium an einem Gesetz, um die Befristung von Arbeitsverträgen zu erleichtern. Der Gesetzentwurf sollte angeblich im Mai in den Bundestag eingebracht werden. Danach sollte die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses erleichtert werden, wie dies bereits im Koalitionsvertrag vereinbart war.
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird aber derzeit im Ministerium an keinem Gesetzentwurf gearbeitet. Mit einem Gesetz zum Mai 2010 sei daher nicht zu rechnen.

Aktuelle Informationen zum Thema „Befristungsrecht“ unter http://www.haufe.de/personal



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