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Anpassung des Einkommensteuerrecht für Lebenspartnerschaften



Zur heutigen ablehnenden Entscheidung des Bundesrates über eine Anpassung des Einkommensteuerrecht für Lebenspartnerschaften erklärt der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:
Zwar sind Lebenspartnerschaften beispielsweise im Erbschafts- und Schenkungsrecht mit der Ehe gleichgestellt, aber gerade bei der wichtigen Einkommensteuer existiert nach wie vor eine Ungleichbehandlung.

Dies ist nicht nachzuvollziehen und bedarf dringend einer Änderung. Da Anpassungen in vielen Bereichen bereits vorgenommen wurden, kann schlecht für eine weitere Ungleichbehandlung bei der Einkommensteuer argumentiert werden.

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Lebenspartnerschaften sind zwar bei Erbschaften der Ehe gleichgestellt, aber bei der Besteuerung des Einkommens bestehen weiterhin Unterschiede. Das ist absurd. Hier muss die Bundesregierung und vor allem die CDU ihre Blockadehaltung dringend aufgeben. Es sind vorgeschobene Gründe und keine lebensweltlichen Realitäten, die diese Haltung prägen.

Lebenspartnerschaften gehören aber zur Lebenswirklichkeit im 21. Jahrhunderts – die Angleichung an die Ehe wurde begonnen. Jetzt darf man nicht einfach stehen bleiben, oder gar Rückschritte machen, sondern muss den Weg konsequent weiter gehen. Aus diesem Grund begrüßen wir die Initiative der Länder Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen. Leider hat der Bundesrat die Entschließung abgelehnt – dennoch ist diese Angleichung längst überfällig. Die Bundesregierung muss ihre Scheuklappen bei Lebenspartnern endlich ablegen und handeln.

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