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Anerkennung von privaten Steuerberatungskosten



Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt ausdrücklich das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 14. 4. 2008. Demnach sollen Einkommersteuer-Veranlagungen der Jahre 2006 und 2007 in punkto Steuerberatungskosten fortan nur als „vorläufig“ erfolgen. Damit können die Steuerpflichtigen von einer für sie positiven Entscheidung des Bundesfinanzhofs oder des Bundesverfassungsgerichts ohne weiteres Zutun profitieren.

Zuvor hatten bereits einige Oberfinanzdirektionen im Falle von einschlägigen Einsprüchen für den Abzug von Steuerberatungskosten ein Ruhen des Verfahrens gewährt, um die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten. Die jüngste Reaktion des BMF entspringt mutmaßlich der vom DStV unterstützten Revision beim Bundesfinanzhof (Az.: X R 10/08) gegen ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen.

Steuerberatungskosten als Sonderausgaben werden ab 2006 nicht mehr anerkannt, was nach Ansicht des DStV gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstößt. Zudem entstehen Steuerberatungskosten auch zwangsläufig: Einerseits sind viele Bürger gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Andererseits ist hierzu ohne fachkundige Hilfe des Steuerberaters – aufgrund der Kompliziertheit des Steuerrechts – nur die Minderheit der Steuerpflichtigen in der Lage.

Ansprechpartner:
StB/RA Roland Franke
E-Mail: franke@dstv.de
Tel.: 030 27876 410
Deutscher Steuerberaterverband e.V.



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