Onlinerechner:   Vergleiche: Steuersparprogramme:


Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Entwurf)



Seit dem 1. Juli 2009 ist die Kraftfahrzeugsteuer eine Bundessteuer, die vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet wird, das sich bis zum 30. Juni 2014 der Landesfinanzbehörden im Wege der Organleihe bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer bedient.


.

Ziel bei der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Bund ist es, eine Vereinheitlichung und Deregulierung der Normen zu erreichen, um eine gleichmäßige und einfachere Rechtsanwendung im Bundesgebiet sicherzustellen. Bisherige Zweifelsfälle sollten durch klarstellende Regelungen beseitigt werden.

Stand:
Verlauf / Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Im Kabinett beschlossen >> 13.01.2010
Im Bundestag beschlossen (noch nicht)
Im Bundesrat beschlossen (noch nicht)

Quelle: Bundesfinanzministerium


.



Kommentieren

Links: