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Änderung bei der Grunderwerbsteuer



Wer ein unbebautes Grundstück oder ein Gebäude mit Grund und Boden erwirbt, muss anstelle der Mehrwertsteuer Grunderwerbsteuer zahlen. Diese Steuer fließt in die Kassen der Bundesländer und beträgt bisher bundeseinheitlich 3,5 % des Grundstückswertes. Mit dieser Bundeseinheitlichkeit ist es bald vorbei.

Im Zuge der Föderalismusreform, die im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft verabschiedet wurde, wurde eine bislang kaum beachtete Änderung bei der Grunderwerbsteuer vorgenommen:

Ab dem 1.9.2006 dürfen die Bundesländer selbst den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer festlegen. Hierzu wurde das Grundgesetz entsprechend geändert (Art. 105 Abs. 2a GG). Der Bund ist aber weiterhin für die Festlegung einer einheitlichen Bemessungsgrundlage zuständig.

HINWEIS: Diese Änderung wurde eingeführt mit dem „Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes“ vom 28.8.2006 und trat in Kraft am 1.9.2006 (BGBl. 2006 I S. 2034). Irritierend ist, dass bislang das Grunderwerbsteuergesetz noch nicht entsprechend angepasst wurde: Hier steht in § 11 immer noch ein Steuersatz von 3,5 % (Stand: 10.11.2006).

Die neue Steuerautonomie für die Bundesländer wird wohl kaum zu einem ruinösen Steuerwettlauf nach unten führen, sondern eher als neue Einnahmequelle genutzt werden. Denn die Mehreinnahmen aufgrund einer Anhebung der Grundwerbsteuer verbleiben tatsächlich dem Land und gehen nicht in den Länderfinanzausgleich mit ein. Man kann sich leicht vorstellen, dass die klammen Länder nun sehr bald an dieser Steuerstellschraube drehen werden, zumal wegen der „Bodenständigkeit“ hier keine Fluchtgefahren zu befürchten sind.

Als erstes Bundesland hat soeben Berlin die Anhebung des Steuersatzes von 3,5 % auf 4,5 % zum 1.1.2007 beschlossen. Auch andere Länder schielen schon gierig auf die zusätzliche Einnahmemöglichkeit.

STEUERRAT: Käufer eines Hauses oder eines Grundstücks müssen künftig in manchen Bundesländern eine höhere Grunderwerbsteuer zahlen. Bei Erhöhung des Steuersatzes um einen Prozentpunkt sind für ein Grundstück im Wert von 300 000 EUR statt bisher 10 500 EUR künftig 13 500 EUR zu zahlen, also 3 000 EUR mehr. Daher lohnt es sich noch mehr als bisher, beispielsweise Inventar, Möbel, Einbauküche, halbvoller Heiztank usw. aus dem Kaufpreis herauszurechnen und separat im Kaufvertrag auszuweisen, denn darauf fällt dann keine Grunderwerbsteuer an.

Dies ist eine Mitteilung vom Internetportal Steuerrat24 unter www.steuerrat24.de. Hier finden Sie unzählige werthaltige Informationen zu Steuerfragen und zum Steuern sparen.



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