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Alkopopsteuer



Die Alkopopsteuer ist eine Verbrauchsteuer, diese hat das Ziel, die Gefahr eines zunehmend früheren regelmäßigen Alkoholkonsums junger Menschen entgegen zu wirken.


Wie hoch ist die Alkopopsteuer ?
Sie wird neben der Branntweinsteuer erhoben und beträgt 5.550 Euro je Hektoliter reinen Alkohols (hl A). Bei einer 0,275-Liter-Flasche und einem Alkoholgehalt von 5,5 vol Prozent sind dies ca. 84 Cent.

Was wird besteuert ?
Die Sondersteuer zum Schutz junger Menschen fällt an auf alkoholhaltige Süßgetränke (so genannte Alkopops).
– Getränke – auch gefroren –, die unter Verwendung von branntweinhaltigen Waren sowie Zusatz von Limonaden, Zucker oder Süßgetränken (wie zum Beispiel Cola) hergestellt werden.
– mit einen Alkoholgehalt von mehr als 1,2 vol Prozent, aber weniger als 10 vol Prozent aufweisen
– trinkfertig zusammengemischt in verkaufsfertigen verschlossenen Dosen, Flaschen etc. abgefüllt sind.

Welche Alkopops fällt nicht unter das Alkopopsteuergesetz ?
– alkoholhaltige Getränke, die mit Wein oder Bier hergestellt werden.




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