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Aktenvernichtung nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist



(openPr) Wer vernichtet die Akten? – Diese Frage beschäftigt Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Beratungsstellen sowie Verwaltungskräfte in kleinen und mittleren Unternehmen immer wieder aufs Neue.


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In vielen Büros sammeln sich Akten, Unterlagen und Datenträger mit personenbezogenen Angaben an, die – eventuell erst nach Ablauf einer vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist – fachgerecht entsorgt werden müssen, damit die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. So ergibt sich meist zu Beginn eines Jahres das Problem, ein geeignetes Entsorgungsunternehmen zu finden, das die Aktenvernichtung schnell, preiswert, gesetzeskonform und mit Nachweiszertifikat durchführt. Seit kurzem hilft das Internetportal www.online-aktenvernichtung.de bundesweit bei der Suche und bietet zugleich in Zusammenarbeit mit vorwiegend mittelständischen Unternehmen einen bequemen Weg zur direkten Beauftragung.
Die Vorteile des Portals:
Nach Eingabe von Postleitzahl oder Autokennzeichen wird gleich auf die Shopseite eines geprüften Aktenvernichters in der Nähe weitergeleitet. Das schont wegen der geringeren Transportkosten den Geldbeutel.


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Neu ist die vollständige Transparenz der Preise für jeden denkbaren Bedarf. Durch das Shopsystem entfallen umständliche Anfragen nach Kostenvoranschlägen.
Die gewünschten Leistungen können gleich online bestellt werden.
Es wird ein persönlicher Ansprechpartner genannt, mit dem bei Bedarf weitere Fragen geklärt werden können.
Es gibt die Möglichkeit, den Aktenvernichter auf der Website zu bewerten bzw. schon vorhandene Bewertungen anderer Kunden einzusehen.
Die Internetseite enthält zudem viele nützliche Informationen zum Thema Aktenvernichtung (z.B. gesetzliche Regelungen, Sicherheitsstufen, unterschiedliche Verfahren etc.).


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