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Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen



Das BVerfG hat entschieden, dass die ab 2007 geltende Einschränkung der Abzugsmöglichkeit von Arbeitszimmeraufwendungen in bestimmten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. Die Richter des BVerfG haben der Bundesregierung den Auftrag erteilt, rückwirkend zum 01.01.2007 die Abziehbarkeit der Arbeitszimmerkosten neu zu regeln.

„In Nordrhein-Westfalen wird diese Regelung so schnell und unbürokratisch wie möglich umgesetzt. Jedoch ist vorher Berlin am Zuge“, sagte heute Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans in Düsseldorf.
Das Finanzministerium NRW wird zunächst diese Regelung abwarten müssen. Minister Walter-Borjans wird sich dabei dafür einsetzen, dass die kommende Regelung für die Steuerbürger wie auch für die Finanzverwaltung einfach anzuwenden ist.


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