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Abgeltungssteuer: Neuregelung hat auch Auswirkungen auf die Altersvorsorge



Die vom Gesetzgeber beschlossene Einführung der einheitlichen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge hat auch teilweise erhebliche Auswirkungen auf die nicht geförderte Altersvorsorge. Staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte sind allerdings von der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Darauf weist die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ hin, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung und weitere Partner beteiligen.

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 werden grundsätzlich alle Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen oder Kursgewinne einheitlich mit 25 Prozent besteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Profitieren können von der Neuregelung Sparer, die auf festverzinsliche Produkte setzen: Zwar zweigt auch hier das Finanzamt ein Viertel des Gewinns ab, doch das kann im Einzelfall weit weniger sein als bislang. Derzeit werden Zinserträge nämlich nach dem individuellen Steuersatz besteuert.

Fonds- und Aktiensparer müssen hingegen eventuell mit Renditeeinbußen rechnen. Nach derzeit geltendem Recht bleiben Gewinne aus Fonds- und Aktienverkäufen steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Veräußerung mehr als zwölf Monate liegen. Ab 2009 werden auch Veräußerungsgewinne mit 25 Prozent besteuert. Die Initiative weist aber darauf hin, dass für Aktien und Fonds, die bereits vor dem Stichtag im Depot liegen, die derzeit gültige Regelung bestehen bleibt – auch dann, wenn der Verkauf erst nach dem 1. Januar 2009 erfolgt.



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