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30 Prozent Steuern sparen beim Wohn-Riester



Wer mit Wohn-Riester Haus oder Wohnung finanziert oder einen Immobilienkredit getilgt hat, muss das steuerlich geförderte Kapital nachträglich versteuern. Was dabei zu beachten ist, erklärt die unabhängige Initiative „Altersvorsorge macht Schule“, an der sich die Bundesregierung, die Deutsche Rentenversicherung, die Volkshochschulen und andere Partner beteiligen.

Riester-Produkte werden erst zu Auszahlungsbeginn „nachgelagert“ besteuert. Da beim Wohn-Riester keine Rente mehr gezahlt wird – das Kapital hat ja bereits die eigene Immobilie finanziert – werden die eigenen Beiträge und die Zulagen auf dem Wohnförderkonto erfasst. Dieser Betrag wird bis zum Rentenbeginn mit zwei Prozent jährlich verzinst und bildet die Basis für die Steuerberechnung.
Nun hat der Immobilienbesitzer die Wahl zwischen zwei Arten der Steuerzahlung. Zum einen kann die Steuerlast auf die Zeit bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres jährlich verteilt werden. Die Steuer kann aber auch in einer Summe bezahlt werden. Entscheidet sich der Ruheständler dafür, werden 30 Prozent des Betrages auf dem Wohnförderkonto abgezogen und es müssen nur noch 70 Prozent des geförderten Kapitals versteuert werden.

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Ausführliche Informationen zu allen Aspekten der zusätzlichen finanziellen Absicherung fürs Alter gibt es in den Kursen von „Altersvorsorge macht Schule“. Mehr dazu erhalten Sie auch im Internet unter www.altersvorsorge-macht-schule.de oder telefonisch unter 0800 10004800.



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