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20 Prozent abzugsfähig bei haushaltsnahen Dienstleistungen (Pflegebedürftige)



Steuererleichterung für Pflegebedürftige – Kosten für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ sind nun teilweise steuerfrei – Baierbrunn (ots) – Ab sofort dürfen Pflegebedürftige 20 Prozent der „haushaltsnahen Dienstleistungen“, die ihnen für Reinigungsarbeiten, Pflege oder Betreuung in Rechnung gestellt werden, direkt von der Einkommenssteuerschuld abziehen.


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Das berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium. Die Finanzverwaltung solle diese Steuervergünstigungen einfacher und unbürokratischer handhaben.

Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 5/2010 A liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.



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