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100 % Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien bereits im Jahr 2030 möglich



Berlin (ots) – Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt die klaren Aussagen des Sachverständigenrates für Umweltfragen, dass eine Stromversorgung zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien in Deutschland bereits im Jahr 2030, spätestens aber bis zum Jahr 2050, nicht nur machbar, sondern auch sicher und ökonomisch vorteilhaft ist.


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BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann: „Das Sondergutachten des SRU bestätigt die Ziele des BEE auf ganzer Linie und bestärkt unsere Auffassung, dass sowohl Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke als auch der Bau neuer Kohlekraftwerke für eine sichere Stromversorgung nicht erforderlich sind.“

Vielmehr teilt der BEE den Vorschlag der Gutachter, zeitnah Strategien zu entwickeln, wie nicht mehr erforderliche, inflexible, konventionelle Kraftwerke in einem vollständig regenerativen Stromversorgungssystem nach und nach vom Netz genommen werden können.

Der BEE begrüßt außerdem die deutliche Positionierung des SRU für den Fortbestand nationaler Fördersysteme für Erneuerbare Energien sowie dessen ausdrückliche Forderung für den Erhalt des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes in Deutschland.

„Der Sachverständigenrat teilt unsere Auffassung, dass das EEG selbst neben einem optimierten Emissionshandelssystem wichtige positive Wirkungen entfaltet. Der Erhalt spezifischer Fördersysteme ist für einen dynamischen und kosteneffizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien unerlässlich“, sagte Klusmann.

Der SRU betone die Bedeutung der Säulen „Vorrang“ und „garantierte Vergütungen“ als Grundvoraussetzung für den Ausbau der Erneuerbaren. Insbesondere für fluktuierend einspeisende Energien wie Wind- oder Solarenergie lehnten die Gutachter im Einklang mit dem BEE eine Förderung ab, die sich allein am Börsenpreis für Strom orientiert.

Jedoch teilt der BEE nicht alle Einschätzungen der Gutachter: „Starre Zubaugrenzen, wie sie der SRU für die Photovoltaik in Deutschland fordert, lehnen wir strikt ab“, so BEE-Geschäftsführer Klusmann. Auch sehe der SRU bei der Windenergie den künftigen Schwerpunkt im Offshore-Bereich – eine Theorie, die nach Ansicht des BEE so kaum in die Praxis überführt werden könne und mit vielen Unsicherheiten verbunden sei.

„Wir sehen auch weiterhin erhebliche Potenziale für die Windenergie an Land“, sagte Klusmann. Und auch der vom SRU vorgeschlagenene Systemwechsel bei der künftigen Offshore-Vergütung hin zu einem Ausschreibungsmodell überzeuge nicht. „Bekannte Mengen-steuerungsmodelle, wie beispielsweise in Großbritannien, führten bislang zu erheblichen Kostensteigerungen und keinesfalls zu Ersparnissen.“

Auch beurteilt der Sachverständigenrat die Rolle der Bioenergie aus Sicht des BEE zu pessimistisch. „Gerade der Bioenergie kommt eine erhebliche Bedeutung bei der Systemintegration der Erneuerbaren Energien zu“, stellte Klusmann klar.

Pressekontakt:
Ronald Heinemann, Referent für Medien und Politik,
Fon: 030/2758170-15, Fax: -20
E-Mail: ronald.heinemann@bee-ev.de, Internet: www.bee-ev.de

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