Archiv für 26. August 2010
Rückwirkend zum 1. Januar 2007 kann nun jeder aus dem Urteil selbst sein Arbeitszimmer absetzen
Das häusliche Arbeitszimmer muss nicht mehr den räumlichen Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bilden, um die Kosten beim Finanzamt geltend machen zu können. Diese Beschränkung im Einkommensteuergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht am 29. Juli verworfen. „Rückwirkend zum 1. Januar 2007 kann nun jeder Steuerpflichtige aus dem Urteil selbst sein Arbeitszimmer absetzen, sofern ihm zumindest für einen Teil seiner Arbeit nachweislich kein anderer betrieblicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht“, erläutert Brigitte Jakoby, Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin von der Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof in Rothenburg ob der Tauber die Folgen des Urteils.
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Guthaben bei der Körperschaftssteuer – Keine Auszahlung vom Solidaritätszuschlag
Bei der Umstellung des Körperschaftsteuersystems vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren wurde bei vielen GmbHs ein Körperschaftsteuerguthaben festgestellt. Sofern dieses Guthaben nicht bereits vor 2008 ausbezahlt wurde, wird es nun vom Finanzamt bis zum Jahr 2017 in jährlichen Raten zurückbezahlt.
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