Archiv für 25. Januar 2010
30 Prozent des Schulgeldes als Sonderausgabe geltend machen
Eltern haben die Möglichkeit, 30 Prozent des Schulgeldes für ein Kind, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt wird, als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzusetzen.
Entgelte für das Beherbergen, für Betreuung und Verpflegung gehören allerdings nicht zum steuerlich berücksichtigungsfähigen Schulgeld.
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Kosten für Handwerkerleistungen / Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzbar ?
Die Kosten für Handwerkerleistungen können Sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Wenn Sie z. B. Ihr Bad renovieren lassen, Waschmaschine oder PC repariert werden müssen oder Sie Ihr Dach neu decken lassen, sollten Sie diesen Steuerbonus für sich nutzen: Ab 2009 werden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit 20 % der Kosten von maximal 6.000 Euro vom Fiskus bezuschusst.
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