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Archiv für 17. Dezember 2009

Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto

Frankfurt (ots) – Ab Januar beschert das Bürgerentlastungsgesetz den Deutschen mehr Netto vom Brutto. Was jeder jetzt über das kommende Steuergeschenk wissen sollte – die wichtigsten Antworten auf Fragen, die immer wieder im Beratungsalltag der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) aufkommen. Ihre mehr als 37.000 Vermögensberater betreuen deutschlandweit über fünf Millionen Kunden rund um die Themen Vermögen planen, sichern und mehren.
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Aufbewahrungspflicht – Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre lang aufbewahren

(openpr) Stuttgart, 16. Dezember 2009 – In seinem Bemühen, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen, hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates im Juli das „Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung“ beschlossen. Mit ihm wurden vor allem die steuerlichen Nachweis- und Mitwirkungspflichten der Bürger und Unternehmen erhöht, die Geschäftsbeziehungen zum Ausland unterhalten. Aber auch bestimmten Personen, die keine Geschäftsbeziehungen zum Ausland haben, werden besondere Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten auferlegt.
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Elterngeld wird bei der Rieser Förderung nicht als Einkommen angerechnet

Hamburg (ots) – Frauen, die 2008 durchgehend in Elternzeit waren, können sich vom Staat mit einer Riester-Rente mindestens 454 Euro netto für ihre Altersvorsorge sichern. Voraussetzung ist, dass sie noch in diesem Jahr einen Vertrag abschließen. Das zeigt die Beispielrechnung der HanseMerkur Versicherungsgruppe: Wer 2008 kein Einkommen hatte, zahlt im laufenden Jahr nur den Mindestbetrag von 60 Euro ein, erhält aber den vollen staatlichen Zuschuss von 154 Euro. Hinzu kommen 300 Euro für das 2008 geborene Kind. Unter dem Strich fließen also 514 Euro in den Riester-Vertrag, von denen nur 60 Euro selbst gezahlt werden müssen. Für jedes weitere Kind, das vor 2008 geboren wurde, kommen weitere 185 Euro an Zulage hinzu. „Das Jahr nach dem Beginn der Elternzeit ist ein idealer Moment, um mit dem Riestern zu beginnen. Denn dann erhält man mit minimalem Einsatz die maximalen Zulagen“, erläutert Kathrin Voss, Produktmanagerin bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe.
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Rundfunkgebühr für Computer und Smartphones werden eventuell der Gebühr für Fernseher und Radios angepasst

(openPR) – Osnabrück. Die sog. „Computer-GEZ“ soll nach dem Willen der Ministerpräsidenten der Länder voraussichtlich von bisher 5,76 Euro auf 17,98 Euro erhöht werden. Damit würde die Rundfunkgebühr für Computer und Smartphones der Gebühr für Fernseher und Radios angepasst. Darüber hinaus soll zukünftig eine Beweislastumkehr gelten: Wer von der Gebühr befreit werden möchte, muss nachweisen, dass er kein Empfangsgerät besitzt. Die Jungen Liberalen Osnabrück-Stadt halten diese Pläne für einen Schritt in die falsche Richtung und fordern, dass die Zwangsabgabe endlich abgeschafft wird.
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GEZ-Gebühren für internetfähige Computer und Handys

Dienstleistungswirtschaft lehnt Ausweitung der GEZ-Gebühren ab
Berlin (ots) – Der Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) lehnt den Vorschlag der Ministerpräsidenten der Länder, die GEZ-Gebühren für internetfähige Computer und Mobiltelefone anzuheben, ab. Für Unternehmen führt die Anhebung zu einer Verdreifachung der Gebühren.
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