Archiv für 18. September 2008
Tabaksteuer
Der Tabaksteuer unterliegen Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak) und gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen.
Die Tabaksteuer entsteht mit der Entfernung der Tabakwaren aus einem Steuerlager (Herstellungsbetrieb, Tabakwarenlager) oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerschuldner ist der Inhaber des Steuerlagers oder der berechtigte Empfänger. Bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten für die Entstehung der Steuer und für die Person des Steuerschuldners die Zollvorschriften sinngemäß.
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