Archiv für 12. Dezember 2007
Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen
Stuttgart, 11. Dezember 2007 – Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 erstmals eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen, die es Unternehmern ermöglicht, die Einkommensteuer auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (gilt nicht für Geldzuwendungen), aber auch an Nichtarbeitnehmer (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde etc.) pauschal mit abgeltender Wirkung mit einem Steuersatz von 30 % zu erheben. Neben der pauschalen Lohnsteuer fällt auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Unbeachtlich ist, ob die Geschenke beim Zuwendenden als Betriebsausgaben abziehbar sind. Bisher mussten Zuwendungen dieser Art stets vom Empfänger versteuert werden.
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Erbschaft- und Schenkungsteuerreform
Kabinettsbeschluss zur Erbschaft- und Schenkungsteuerreform – Bund der Steuerzahler begrüßt Nachbesserungen
Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zur Erbschaft- und Schenkungsteuer begrüßt der Bund der Steuerzahler die Nachbesserungen im Gesetzentwurf. So trägt die Konkretisierung des neuen Abzugsbetrages beim betrieblichen Vermögen dazu bei, dass Unternehmen bei Einhaltung der Verschonungsregeln bis zu einem Verkehrswert von 1 Million Euro steuerfrei übergeben werden können. So wird jetzt sichergestellt, dass Kleinbetriebe nach neuem Recht nicht schlechter gestellt werden, als bisher.
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