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Archiv für 3. Mai 2007

Vermietung: Grundsteuer wird bei Leerständen teilweise erlassen

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg eröffnet, Hauseigentümern unter vereinfachten Voraussetzungen die Grundsteuer teilweise zu erlassen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt diese Entscheidung: „Dieser Schritt war dringend notwendig, damit auch konjunkturbedingten Leerständen Rechnung getragen werden kann“, betont Jürgen Pinne, Präsident des DStV.
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