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Artikel-Schlagworte: „Verspätungszuschlag“



Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung für 2010 stellen

Die Steuererklärung für das Jahr 2010 war regulär bis zum 31. Mai 2011 einzureichen. In einigen Fällen nimmt diese Aufgabe allerdings mehr Zeit in Anspruch als vorgesehen, deshalb räumt das Finanzamt unter gewissen Umständen eine Verlängerung der Frist ein. Das Finanzportal geld.de erläutert die Situation.
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Das komplizierte deutsche System der Gewinnermittlung

Viele Dänen mit Investments in Deutschland (z.B. Windkraftanlagen oder Immobilien) sind zu Recht über das komplizierte deutsche System der Gewinnermittlung erstaunt bis verärgert. Besonders bei mehreren Investments ist es sehr schwer, sich im Dschungel aus Steuernummern, unterschiedlichen Finanzämtern und Steuerberatern zurecht zu finden.
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Abgabefristen 2010: Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung

Bei der Abgabe der Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr 2010 sowie zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei Personengesellschaften oder Grundstücksgemeinschaften sind gesetzliche Fristen zu beachten.
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Versäumnis kann teuer werden

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Verspätete Abgabe der Steuererklärung wird teuer
Mit der Steuererklärung beschäftigt sich niemand gerne. Dennoch sollte die Erklärung stets pünktlich abgegeben werden, denn ein Versäumnis kann teuer werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Wird die Abgabefrist versäumt und auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, muss mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Das Finanzamt kann maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal jedoch 25.000 Euro – einfordern.
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Abgabefrist für die Steuererkärung

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist darauf hin, dass am 31. Mai die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2009 abläuft. Erfahrungsgemäß versenden bereits im Juni die Finanzämter Erinnerungen an diejenigen, die ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Säumigen Steuerpflichtigen droht ein Verspätungszuschlag bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer. Hartnäckige Sünder erwartet darüber hinaus ein Schätzungsbescheid, bei dem die Einkünfte großzügig bemessen werden dürfen. Ein weiterer Aspekt: Auffällige Steuerpflichtige müssen im Rahmen des automatischen Risikomanagements der Finanzverwaltung damit rechnen, genauer geprüft zu werden.
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Tipps für die Steuererklärung

Die Steuererklärung bildet die Grundlage der Steuerbehörden zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Steuerhöhe. Sie muss auf einem schon vor gedrucktem Formular ausgefüllt werden.
Die Frist zur Abgabe dieses Formulars ist der 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Allerdings nur für Steuerbürger die eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Steuerpflichtige die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können sich mehr Zeit lassen.
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Tipps zur Einkommensteuererklärung

Alle Jahre wieder kommt die Einkommensteuererklärung, durch einige legale Tricks können auch Sie bares Geld sparen. Einige der Tricks werden wir Ihnen im folgenden Text vorstellen.
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Steuerpflichtige können gegen Änderung Verspätungszuschlag Einspruch einlegen

Finanzgericht Düsseldorf, 18 K 2172/07 AO
1 Die Kläger werden für die Streitjahre 2003 und 2004 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Geschäftsführer nichtselbständig und daneben in geringem Umfang als Steuerberater freiberuflich tätig; die Klägerin ist in geringem Umfang als Steuerberaterin tätig.
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