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Artikel-Schlagworte: „Steueränderungsgesetz“



15 Gesetzesbeschlüsse im Bundestag beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den Weg für zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Deutschen Bundestages frei gemacht.
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Besteuerung von Wohnmobilen rückwirkend

Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß
Für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gab es bis zum 30. April 2005 nur die Fahrzeugkategorien Personenkraftwagen und „andere Fahrzeuge“, zu denen insbesondere Lastkraftwagen zählen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wurden in Analogie zu § 23 Abs. 6a StVZO, der die Zuordnung von sog. Kombinationskraftwagen regelt, als Personenkraftwagen solche Wohnmobile eingeordnet, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8 t nicht überschreitet. Ein Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t stufte der Bundesfinanzhof dementsprechend als „anderes Fahrzeug“ ein. § 23 Abs. 6a StVZO a. F. wurde mit Wirkung ab 1.
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Der gläserne Steuerbürger

Ein alter Traum von Rot-Grün war schon immer die Einführung von Kontrollmitteilungen über Kapitalerträge und Spekulationsgewinne. Was zu Oppositionszeiten ständig gefordert wurde, sollte in ihrer zweiten Legislaturperiode mit dem sog. Steuervergünstigungsabbaugesetz mit Wirkung ab 2004 endlich realisiert werden. Doch dieses Vorhaben scheiterte damals bekanntlich am Veto des Bundesrates.
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Weniger Bürokratie mit Elster & Co.

Mittelstand klagt über Bürokratiekosten / Einheitliche Standards und Normen schaffen Investitionssicherheit / Elektronische Ãœbermittlung von Beschäftigungs- und Steuerdaten senkt Verwaltungskosten / Erhebliche Wissenslücken durch Vielzahl neuer Regelungen / Steuer-Fachschule Dr. Endriss qualifiziert Mitarbeiter im Finanz- und Rechnungswesen.
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Steueränderungsgesetz 2003

Zur Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 2003 durch den Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poss: Heute hat der Deutsche Bundestag das Steueränderungsgesetz beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist auch eine erhebliche Vereinfachung des Steuerverfahrens für Arbeitnehmer und die Beseitigung eines steuerlichen Missbrauchs der Regelung des Paragrafen 3 b EStG, nach der steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt werden können.
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