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Artikel-Schlagworte: „Schenkungssteuer“



Frühzeitige Nachfolgeregelung bewahrt kleine und mittel-ständische Firmen vor dem Aus

Viel zu sehr auf die leichte Schulter nehmen Inhaber familiengeführter Unternehmen das Thema Unternehmens-nachfolge. Wie Dieter Philipp, Vorstand der PHINER AG in München, in einem Pressegespräch erklärte, müssen nach Angaben des Instituts für Mittelstandforschung in Bonn (IFM) 8% der verkaufswilligen Unternehmen ihre Betriebe stilllegen oder stehen im Rahmen der Erbfolge vor dem wirtschaftlichen Ende, weil Erbberechtigte auf sofortiger Auszahlung bestehen. Eine frühzeitige Planung wäre für alle Beteiligten vorteilhaft und nützlich.
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Vermögen steueroptimiert zu verwalten und/oder gezielt übertragen

München, 29. Januar 2010 -openPR- Endlich gibt es einerseits Rechtssicherheit (durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums der Finanzen vom 1.10.2009) und andererseits die passenden „Bausteine“, um größere Vermögen steueroptimiert zu verwalten und/oder gezielt zu übertragen.
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Steuerermäßigungen für Immobilien

(Zürich/Nürnberg, den 27.01.2010 openPR) Obwohl der Gesetzgeber es erschwert hat, Steuerermäßigungen für Immobilien zu nutzen, können Immobilieneigentümer weiterhin von Vorteilen bei der Abschreibung profitieren. Darauf weist Klaus Küspert von der Beratergruppe Munkert • Kugler + Partner in Nürnberg hin. Denn nach wie vor hält die Rechtsprechung daran fest, dass die bei einer Umwandlung von Immobilien in einen Gewerbebetrieb möglichen höheren Abschreibungen genutzt werden dürfen.
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Steuerberater von der Steuer absetzen

Die Kosten für die Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung können steuerlich geltend
gemacht werden.
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Schenkungen richtig gestalten

Wer verschenkt entreichert sich. Die unentgeltliche Ãœbertragung – insbesondere von Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen – ist häufig steuerlich motiviert. Teilweise dient die Schenkung dazu, wichtige Vermögensgegenstände dem möglichen Zugriff von Gläubigern zu entziehen.
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Freibeträge für Schenkungen

Nutzung der Freibeträge für Schenkungen
Die Freibeträge für Erbschaften und Schenkungen sind nicht einmalig – die Freibeträge leben alle 10 Jahre wieder auf. Wenn Sie regelmäßig Teile Ihres Vermögens übertragen, verdoppeln, verdrei- oder vervierfachen Sie Ihre Freibeträge, eine Strategie um Vermögen auf die nächste Generation oder auf nicht eheliche Lebenspartner zu übertragen. Prüfen Sie zum Jahreswechsel, ob es für Sie sinnvoll ist Vermögensübertragungen vorzunehmen.
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Was ändert sich 2010 ?

Bürgerentlastungsgesetz, Krankenversicherung, Wachstumsbeschleunigungsgesetz – zwei lange Namen für einen einfachen Sachverhalt: Ab dem 1. Januar 2010 werden Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch diese beiden Gesetze steuerlich entlastet. Und zwar deutlich und nachhaltig, um eines sicher zu stellen: Dass auch in Zeiten der Krise – die trotz allem immer noch anhält – Wachstum und Stabilität ermöglicht werden.
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BFH II R 47/07 Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung

Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung
Ãœbernimmt eine (mittelbar) zum Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung gehörende GmbH im Zuge einer Kapitalerhöhung bei einer anderen Gesellschaft den neuen Geschäftsanteil zu einer Einlage weit unter Wert, liegen darin keine freigebigen Zuwendungen an die Begünstigten der Stiftung.
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Vielzahl von Steueränderungen

(openPR) – „Die neue schwarz-gelbe Bundesregierung tritt mit einer Vielzahl von Steueränderungen an“, erläuterte Steuerberater Matthias Winkler zum Auftakt des SH+C-Unternehmerforums 2009/10 in Regensburg. Neben den Steueränderungen der Koalition aus CDU/CSU und FDP sind darüber hinaus zum Jahreswechsel viele noch von der alten Regierung beschlossene Steueränderungen zu beachten und einzuplanen.
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Rede des Bundesfinanzministers Dr. Wolfgang Schäuble

Auszüge aus der Rede des Bundesfinanzministers, Dr. Wolfgang Schäuble, anlässlich der Aussprache zur Regierungserklärung der Bundeskanzlerin sowie der ersten Lesung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes am 12. November 2009 im Deutschen Bundestag

Es gilt das gesprochene Wort !
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