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Artikel-Schlagworte: „künstliche Befruchtung“



Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Urteil vom 16.12.10 BFH VI R 43/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16. Dezember 2010 VI R 43/10 unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Ehepaares für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abgezogen werden können.
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Künstliche Befruchtung von der Steuer absetzbar

Unerfüllter Kinderwunsch – künstliche Befruchtung
In vielen Fällen bleibt es nicht bei den drei Versuchen, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen derzeit – allerdings nur bei Ehepaaren – jeweils zur Hälfte übernehmen. Betroffene Paare können die nicht von der Krankenkasse erstatteten Kosten steuerlich geltend machen.
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