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Artikel-Schlagworte: „Kirchensteuer“



Die Abgeltungsteuer beschert Steuerpflichtigen, die in der Nähe des Spitzensteuersatzes angekommen sind, ein Steuersparmodell

Die Abgeltungsteuer beschert Steuerpflichtigen, die in der Nähe des Spitzensteuersatzes angekommen sind, ein Steuersparmodell. „Wer bis zum Jahresende noch festverzinsliche Wertpapiere kauft, in denen erhebliche Stückzinsen enthalten sind, kann eine Steuerersparnis von bis zu 17 Prozent erreichen“, betont Hans.-D. Sonntag, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Gesellschafter der S & R WP Partner GmbH in Dortmund.
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Lohnsteuerrechner

Kostenloser Gehaltsrechner
Wer gerne berechnen möchte wieviel Lohnsteuer monatlich oder jährlich an das Finanzamt im Rahmen einer Beschäftigung abzuführen ist, kann dieses mit einem Steuerrechner durchführen. Ein kostenloser Lohnsteuerrechner wird vom Finanzamt Niedersachsen für die Berechnung online bereitgestellt. Der Rechner ist in der Lage nach der Eingabe des Bruttoarbeitslohn für eine bestimmten Zeitraum die Lohnsteuer zu ermitteln. Zur Verfügung stehen Tag, Woche, Monat, Jahr. Diesen Beitrag weiterlesen »

Die Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Diesen Beitrag weiterlesen »

Steuerpflichtige können gegen Änderung Verspätungszuschlag Einspruch einlegen

Finanzgericht Düsseldorf, 18 K 2172/07 AO
1 Die Kläger werden für die Streitjahre 2003 und 2004 als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist als Geschäftsführer nichtselbständig und daneben in geringem Umfang als Steuerberater freiberuflich tätig; die Klägerin ist in geringem Umfang als Steuerberaterin tätig.
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Pauschalierungsmöglichkeit für Sachzuwendungen

Stuttgart, 11. Dezember 2007 – Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 erstmals eine Pauschalierungsmöglichkeit geschaffen, die es Unternehmern ermöglicht, die Einkommensteuer auf betrieblich veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (gilt nicht für Geldzuwendungen), aber auch an Nichtarbeitnehmer (z. B. Kunden, Geschäftsfreunde etc.) pauschal mit abgeltender Wirkung mit einem Steuersatz von 30 % zu erheben. Neben der pauschalen Lohnsteuer fällt auch pauschale Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Unbeachtlich ist, ob die Geschenke beim Zuwendenden als Betriebsausgaben abziehbar sind. Bisher mussten Zuwendungen dieser Art stets vom Empfänger versteuert werden.
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Steuererklärung – diverse Steueränderungen

Der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen, die weit über das kommende Jahr hinaus wirken.
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Haben Sie schon alles für die Steuer getan ?

Ãœber den Jahreswechsel bietet sich Gewerbetreibenden die Möglichkeit, Einkünfte und Ausgaben vorzuziehen oder hinauszuschieben. So lassen sich das Betriebsergebnis und damit die Steuerlast beeinflussen. Im Folgenden ein exemplarischer Ausschnitt von Möglichkeiten der Einkünfteverlagerung:
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