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Artikel-Schlagworte: „Handwerkerrechnungen“



Höhere Steuerermäßigung für Renovierungsaufwendungen erst ab 2009

Das Finanzgericht Münster entschied in einem Urteil, dass keine Zweifel daran bestehen, den auf 1.200 € heraufgesetzten Ermäßigungsbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, erst ab dem Jahr 2009 anzuwenden.
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Tipps für die Steuererklärung 2009

Berlin – (openPr) Viele Steuerzahler scheuen den Aufwand für eine Steuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Und diese Vorbehalte können bares Geld kosten. Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern können über 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen. Das Online-Verbrauchermagazin für Finanzen www.banktip.de gibt zusammen mit den Steuerexperten von Konz in seinem aktuellen Ratgeber Tipps, wie Steuerzahler sich ihr Geld vom Fiskus zurückholen.
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Tipps für die Steuererklärung

Die Steuererklärung bildet die Grundlage der Steuerbehörden zur Ermittlung Ihrer tatsächlichen Steuerhöhe. Sie muss auf einem schon vor gedrucktem Formular ausgefüllt werden.
Die Frist zur Abgabe dieses Formulars ist der 31. Mai des darauf folgenden Jahres. Allerdings nur für Steuerbürger die eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen müssen. Steuerpflichtige die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, können sich mehr Zeit lassen.
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Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Musterverfahren)

Das Internetportal Steuerrat24 hatte in seinem monatlichen SteuerSparbrief April 2009 von einer Gesetzespanne im Zusammenhang mit der Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen berichtet: Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Verdoppelung des Höchstbetrages für Handwerkerleistungen erst für Leistungen gelten, die ab dem 1.1.2009 erbracht und bezahlt werden. Seitdem können die Aufwendungen zu 20 %, höchstens 1.200 EUR – statt bisher 600 EUR – direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a EStG).
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Familien und haushaltsnahe Dienstleistungen

Stuttgart, 24. Februar 2009 – Ab 2009 erhalten Eltern für ihre Sprösslinge mehr Kindergeld. Die Erhöhung des Kindergeldes wirkt sich auch auf den Kinderfreibetrag aus. Darüber hinaus werden haushaltsnahe Dienstleistungen besser absetzbar sein.
Diese und noch andere Maßnahmen, die besonders Familien entlasten sollen, hat die Bundesregierung am 16.10.2008 in einem neuen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
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Steuererklärung lohnt sich

Viele scheuen den Aufwand einer Steuererklärung. Zu kompliziert, zu viel Arbeit lauten meist die Ausreden. Und sie können bares Geld kosten. Nach den Erfahrungen der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen. Der bundesweit agierende Lohnsteuerhilfeverein hat genau nachgerechnet: Durchschnittlich haben die Mitglieder für das Jahr 2007 1.042.- Euro erstattet bekommen.
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Steuerbonus für Handwerksarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen

Studie: 56 Prozent der Deutschen haben noch nie vom Steuerbonus für Handwerksarbeiten und haushaltsnahe Dienstleistungen gehört
– Nur 15 Prozent haben die Steuervergünstigungen bisher in Anspruch genommen
– MyHammer: „Bundesregierung und Handwerksvertreter sollten ebenfalls Informationskampagnen starten“
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Computerservice steuerlich absetzbar

(openPR) – Mit der seit dem 01.Januar 2009 geltenden Regelung der Absetzbarkeit von „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ hat die Bundesregierung den Satz für die Absetzbarkeit verdoppelt. Somit können seit Jahresbeginn 2009 bis zu 1.200 Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
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Das nächste Konjunkturpaket ist in Arbeit

(openpr) Das nächste Konjunkturpaket ist in Arbeit. Die Bundesregierung hat neue Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur gebündelt; Jetzt muss sie diese in Bundestag und Bundesrat beraten.
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Tipps bei Handwerksarbeiten und haushaltsnahen Dienstleistungen

Jetzt bei der Auftragsvergabe über MyHammer doppelt sparen
– Positive Auswirkung auf die Auftragslage von Handwerkern und Dienstleistern erwartet
(openpr) – Die neue Regelung zur Absetzbarkeit von haushaltsnahen Handwerks- und Dienstleistungen, die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, erlaubt es MyHammer-Auftraggebern noch mehr zu sparen als bisher. Neben Ersparnissen von 30 Prozent und mehr bei der Auftragsvergabe über MyHammer kommt nun der erhöhte Steuerfreibetrag für haushaltsnahe Handwerks- und Dienstleitungen hinzu. Die Steuerersparnis bei der Inanspruchnahme von Handwerkern liegt bei maximal 1.200 Euro pro Jahr. Bis zu 4.000 Euro können sogar gespart werden, wenn man haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungs- oder Gartenarbeiten steuerlich geltend macht.
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