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Artikel-Schlagworte: „Erstattungszinsen“



Steueränderungen für Kapitalanleger 2011 (Abgeltungsteuer, Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Vorsorgeaufwendungen, ausländischen Kapitaleinkünfte …)

– Änderungen bei der Abgeltungsteuer
РAusdehnung der F̦rderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung auf Entgeltumwandlungen
– Änderungen bei Vorsorgeaufwendungen
– Neues zu ausländischen Kapitaleinkünfte
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Steuerpflicht von Erstattungszinsen: Einspruch einlegen!

Das Hin- und Her bezüglich der Besteuerung von so genannten Erstattungszinsen geht weiter. Ursprünglich betrachteten Finanzämter und Rechtsprechung die vom Finanzamt ausgezahlten Zinsen auf Steuererstattungen im Sinne des § 233a Abgabenordnung (AO) als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen.
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Zinsen auf die Erstattung von Steuern (Erstattungszinsen) sind steuerfrei

Der Bundesfinanzhof (im Folgenden „BFH“) hat in seinem Urteil vom 15. Juni 2010 (Az. VIII R 33/07) entschieden, dass die vom Finanzamt gezahlten Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nach § 233a AO beim Empfänger nicht der Besteuerung unterliegen, weil diese im umgekehrten Fall gemäß Â§ 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind. Damit ändert der BFH seine bisherige Rechtsprechungspraxis.
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Vom Finanzamt geleistete Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht zu versteuern

Urteil vom 15.06.10 BFH VIII R 33/07
Gesetzliche Zinsen, die das Finanzamt (FA) aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sog. Erstattungszinsen) unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 15. Juni 2010 VIII R 33/07 entschieden und damit seine frühere Rechtsprechung teilweise geändert.
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