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Artikel-Schlagworte: „Denkmal“



Maßnahmen zur Förderung der Energiewende

„Am 6. Juni 2011 hat die Bundesregierung gleich mehrere Maßnahmen zur Förderung der Energiewende beschlossen“, sagt SH+C Steuerberater Thomas Herrmann. Neben einer Änderung im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“, mit der dem Fonds zukünftig sämtliche Erlöse aus der Versteigerung von CO2-Emissionshandelszertifikaten zufließen, und einer geplanten Aufstockung der Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm gehört dazu vor allem der Entwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden.
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attraktive Steuervorteile beim Kauf einer Denkmalimmobilie

Die Finanzkrise, die fehlende staatlich garantierte Altersvorsorge und ein drohender Anstieg der Inflation lassen Kapitalanlagen in Sachwerten, wie beispielsweise Aktien, Edelmetalle, Kunstgegenstände oder Immobilien für viele Anleger wieder als interessantes Investment erscheinen. Kommen dann noch – wie im Falle einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie – attraktive Steuervorteile hinzu, erwerben viele Anleger ohne weitere Prüfung eine solche Immobilie. Je nachdem, welche Exitstrategie dem Investment zugrunde lag, wundern sich eben diese Anleger, dass sich die erworbene Denkmalimmobilie nicht wieder mit den von findigen „Beratern“ in Aussicht gestellten Wertzuwächsen nach Ablauf der steuerlichen Förderdauer veräußern lässt.
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Denkmalschutz: Kostenloser Ratgeber Wohnen in einem Baudenkmal

Fast eine Million Gebäude stehen in der Bundesrepublik unter Denkmalschutz. Darunter viele Wohnimmobilien. Sie alle haben ihren besonderen Reiz, sind allerdings in der Unterhaltung aufwändiger als normale Häuser. Auch die Sanierung ist technisch oft komplizierter und muss mit den Behörden detailliert abgestimmt werden. Zum Umgang mit Baudenkmälern hat der Verband Privater Bauherren (VPB) jetzt einen neuen Ratgeber zusammengestellt. Er heißt „Wohnen im Baudenkmal“ und kann auf der Website www.vpb.de im Bereich „Services“ kostenlos heruntergeladen werden.
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Der deutsche Fiskus unterstützt die Sanierung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen auch bei Altbau-Immobilien

Altbauwohnungen sind als Baudenkmal steuerlich absetzbar
Der deutsche Fiskus unterstützt die Sanierung anerkannter Baudenkmäler mit erheblichen Steuervorteilen auch bei Altbau-Immobilien so die Immovaria GmbH. Laut der Immovaria GmbH aus Nürnberg ist diese Art eine der begehrtesten Wohn-Immobilien: Altbauwohnungen. Was Altbauwohnungen aber genau sind, ist nicht definiert so die Immovaria GmbH. Ãœberwiegend sind es Wohnungen in bestimmter Beschaffenheit, in einer zu einer bestimmten Zeitperiode üblichen Bauweise errichtet wurden. Ihre Merkmale sind Stuckdecken, hohe Wände, zahlreich Erker oder schmiedeeiserne Geländer. Altbauwohnungen werden heute, sofern sie noch stehen, an bauliche Standards angepasst. Mit entsprechenden baulichen Maßnahmen wird die Rentabilität von Altbauwohnungen wieder hergestellt bzw. erhöht so die Immobilienexperten der Immovaria.
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Erlass der Grundsteuer bei denkmalgeschützten Gebäuden

Besonders im Osten Deutschlands haben nicht gerade wenige Herrenhäuser und Landschlösser Teile ihrer historischen Gestalt verloren. Die Ursachen dafür sind oftmals in dem vor 1989/90 durch politisch-ideologische Vorgaben gelenktem Desinteresse des Staates zu suchen.
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