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Nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich absetzen



Steuervorteil mit „grünem Rezept“ – Wie nicht erstattungsfähige Arzneimittel steuerlich geltend gemacht werden können
Baierbrunn (ots) – Wer regelmäßig rezeptfreie Medikamente anwendet, sollte sich diese von Arzt auf einem grünen Rezeptformular verordnen lassen und diese sammeln, rät die „Apotheken Umschau“.

Mit dem besonderen Rezept dokumentiert der Arzt, dass er das Mittel für medizinisch sinnvoll hält. In diesem Fall lassen sich die Ausgaben steuerlich geltend machen, wenn die „zumutbaren Belastungen“ überschritten werden.

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