Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben ?


 


Sofern einzelne Steuerzahler oder Ehepaare keinen Lohn als aktiver Arbeitnehmer oder Pensionär beziehen, hängt die Abgabepflicht von der Höhe des gesamten Einkommens ab.



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Ausgangsgröße ist hierbei die Summe der Einkünfte, also aus Renten, Mieten, Firmen oder Kanzlei-/Praxisgewinn sowie bis 2008 Zins- und Dividendeneinnahmen. Liegen diese beim Alleinstehenden über 7.834 € für 2009, ist die Abgabe der Erklärung Pflicht. Für Ehepaare verdoppelt sich die Grenze, bis zu der keine Abgabepflicht besteht. Dabei müssen Rentner noch nicht unbedingt zu den Formularen greifen, wenn ihre Jahresrente den Grenzbetrag überschreitet.
Maßgebend ist nämlich das zu versteuernde Einkommen. Da von der Rente nur rund die Hälfte der Zahlung als Einnahme erfasst wird und einige Abzugsposten wie Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen mindernd wirken, kommt es auf das Endergebnis an.


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“Der Feuerwehrhauptmann schlendert mir den Händen in den Hosentaschen in den Bereitschaftsräumen, trinkt ruhig einen Kaffee und sagt dann zu den Kameraden:" Jetzt macht euch schon mal langsam fertig für den Einsatz. Das Finanzamt brennt!"”

   


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