Artikel-Schlagworte: „Zoll“
BFH VII R 42/07 Abgrenzung von Monitoren – Tarifierung von in Computer einzusteckenden Karten
Einreihung eines Graustufenmonitors
1. Dass ein Monitor nicht nur Bilder wiedergeben kann, die von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine stammen, sondern auch aus anderen Quellen stammende Bilder, verleiht ihm keine “eigene Funktion” (andere Funktion als Datenverarbeitung) i.S. der Anm. 5 E zu Kap. 84 KN (Änderung der Rechtsprechung).
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Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer – Einfuhrumsatzsteuer als besondere Art der Umsatzsteuer
Als Einfuhrabgabe unterliegt die Einfuhrumsatzsteuer den sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle, weshalb ein sich bei der Festsetzung von Einfuhrumsatzsteuer ergebender Unterschiedsbetrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist.
AO § 233a
UStG § 21 Abs. 2
ZK Art. 232 Abs. 1 Buchst. b, Art. 241
Urteil vom 23. September 2009 VII R 44/08
Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 1. Oktober 2008 4 K 3994/07 Z
(ZfZ 2009, Beilage 1, 8)
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küffner maunz langer zugmaier Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
kmlz ist eine auf nationales, europäisches und internationales Umsatzsteuer- und Zollrecht hochspezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft.
Der Name kmlz – küffner maunz langer zugmaier – steht für die Initialen der Gründer der Gesellschaft: Prof. Dr. Thomas Küffner, Dr. Stefan Maunz, Ronny Langer und Dr. Oliver Zugmaier.
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Tabaksteuer
Der Tabaksteuer unterliegen Tabakwaren (Zigarren, Zigarillos, Zigaretten und Rauchtabak) und gleichgestellte Erzeugnisse, die ganz oder teilweise aus Tabakersatzstoffen bestehen.
Die Tabaksteuer entsteht mit der Entfernung der Tabakwaren aus einem Steuerlager (Herstellungsbetrieb, Tabakwarenlager) oder mit der Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerschuldner ist der Inhaber des Steuerlagers oder der berechtigte Empfänger. Bei der Einfuhr aus einem Drittland gelten für die Entstehung der Steuer und für die Person des Steuerschuldners die Zollvorschriften sinngemäß.
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Steuern
Steuerabgaben
Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen Personen auferlegt, die einen steuerlichen Tatbestand verwirklichen, wobei die Erzielung von Einnahmen wenigstens Nebenzweck sein sollte. Diesen Beitrag weiterlesen »