Artikel-Schlagworte: „Wirtschaftsgut“

 

BFH Urteil VIII B 190/09 Glaubhaftmachung mittels Fahrtenbuch – Anwendung der sog. Ein-Prozent-Regelung

Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche Nutzung
1. Für einen betrieblichen PKW, der auch privat genutzt werden soll, kann die Absicht der ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblichen Nutzung des PKW dadurch dargelegt werden, dass der Steuerpflichtige geltend macht, den (ausreichenden) betrieblichen Nutzungsanteil mittels eines Fahrtenbuches zu dokumentieren.
2. Dem steht bei summarischer Prüfung nicht entgegen, dass der Steuerpflichtige für ein im Zeitpunkt der Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrages vorhandenes Fahrzeug den privaten Nutzungsanteil unter Anwendung der sog. 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) ermittelt (gegen BMF-Schreiben vom 8. Mai 2009 IV C 6 -S 2139- b/07/10002, 2009/0294464, BStBl I 2009, 633 Rn. 47).
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BFH Urteil IV R 70/06 Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren – Zerlegung der Grundstückszuteilung in Tauschgeschäft und Kaufgeschäft – Willentliche oder konkludente Entnahmeerklärung

Betriebsvermögenseigenschaft von Grundstücken nach Umlegungsverfahren
Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingebrachten Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß Â§ 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird.
Die Zuordnung des den Sollanspruch übersteigenden ideellen Teils des Grundstücks zum Betriebs- oder Privatvermögen richtet sich nach den allgemeinen Beurteilungskriterien im Ertragsteuerrecht (§ 4 Abs. 1 EStG).
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BFH X R 40/06 Auslegung des Begriffs der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten

Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage zum Teilwert
Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung nach Einlage ist die Differenz zwischen dem Einlagewert und den vor der Einlage bei den Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen.
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BFH XI R 14/08 Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft

Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer Gemeinschafter Leistungsempfänger und die Rechnung nur an ihn adressiert ist
Einer Grundstücksgemeinschaft steht der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses nicht zu, wenn nach außen nur einer der Gemeinschafter als Vertragspartner auftritt, ohne offen zu legen, dass er auch im Namen des anderen Gemeinschafters handelt, und wenn die Rechnungen nur an ihn adressiert sind.
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BFH Urteil XI R 14/08 Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer Gemeinschafter Leistungsempfänger und die Rechnung nur an ihn adressiert ist

Kein Vorsteuerabzug einer Grundstücksgemeinschaft, wenn nur einer ihrer Gemeinschafter Leistungsempfänger und die Rechnung nur an ihn adressiert ist
Einer Grundstücksgemeinschaft steht der Vorsteuerabzug aus Rechnungen für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eines Wohn- und Geschäftshauses nicht zu, wenn nach außen nur einer der Gemeinschafter als Vertragspartner auftritt, ohne offen zu legen, dass er auch im Namen des anderen Gemeinschafters handelt, und wenn die Rechnungen nur an ihn adressiert sind.
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