Artikel-Schlagworte: „Verpflegungsmehraufwendungen“

 

Mehrkosten für eine gesunde Ernährung können Diabetes-Patienten nicht von der Steuer absetzen

Kein Steuernachlass für gesunde Ernährung
Diabetes-Patienten bekommen vom Finanzamt kein Geld zurück
Baierbrunn (ots) - Mehrkosten für eine gesunde Ernährung können Diabetes-Patienten nicht von der Steuer absetzen - und zwar selbst dann nicht, wenn sie dadurch so gute Zuckerwerte haben, dass sie keine Medikamente brauchen.
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Vereinfachung des Reisekostenrechts

Bundesfinanzhof vereinfacht Reisekostenrecht
„In diesem Jahr vergeht kaum ein Monat, in dem der VI. Senat des Bundesfinanzhofs nicht eine bedeutende Kehrtwende im deutschen Steuerrecht einläutet“, sagt Gerhard Wagner, Steuerberater und Rechtsbeistand bei der Kanzlei SH+C in Regensburg. Nach der Abzugsfähigkeit von Berufsausbildungskosten im letzten Monat bringen die neuesten Urteile der obersten Finanzrichter diesmal eine deutliche Vereinfachung im Reisekostenrecht. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.
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Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten - Auswärtstätigkeit beim Einsatz in verschiedenen Filialen

Urteil vom 09.06.11 VI R 55/10
Urteil vom 09.06.11 VI R 36/10
Urteil vom 09.06.11 VI R 58/09
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteilen vom 9. Juni 2011 VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09 entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben kann und damit das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht.
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Vergütung für Praktikum eines Studenten kann für Kindergeld nachteilig sein

Urteil vom 09.06.11 III R 28/09
Mit Urteil vom 9. Juni 2011 III R 28/09 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Vergütung für ein Praktikum während des Studiums zu den für den Bezug des Kindergelds schädlichen Einnahmen zählt und nicht um die Kosten für Miete und Verpflegungsmehraufwand gekürzt werden kann, wenn gleichzeitig der Wohnsitz am Studienort aufgegeben wird. Derartige Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung des Kindes in Ausbildung seien durch den Jahresgrenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes von 7.680 EUR im Streitjahr 2005 (heute 8.004 EUR) abgegolten.
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Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen

Seefahrer profitieren von neuem Urteil - Steuerliche Verbesserung bei Tätigkeit auf Schiffen
Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Wer nicht im Betrieb seines Arbeitgebers, sondern auf auswärtigen Einsatzstellen beruflich tätig ist, kann für jeden Tag einer solchen “Auswärtstätigkeit” eine Pauschale für seine Verpflegungsmehraufwendungen bei der Steuer geltend machen. Das gilt auch für Fahrer und anderes Bordpersonal, die ihre Arbeit auf einem LKW, Bus, Flugzeug oder Schiff verrichten. Für diese Personen beginnt jedes Mal eine neue Auswärtstätigkeit, wenn sie den Betriebshof oder den Heimathafen verlassen. Mit jeder Rückkehr dorthin endet die einzelne Fahrtätigkeit.
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Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit (Seefahrt)

Urteil vom 24.02.11 BFH VI R 66/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 66/10 entschieden, dass die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer Fahrtätigkeit und damit auch bei einer Seereise keine Anwendung findet.
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Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind (BFH-Urteil)

Essen - Ein neues BFH-Urteil ermöglicht erstmals Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind, sondern auch private Motive enthalten. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass Aufwendungen für Hin- und Rückreise, sowohl beruflich (betrieblich) als auch privat veranlasste Reisen grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden können. Damit ändert der Bundesfinanzhof eine jahrzehntelang starre Rechtsprechung.
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Reisekosten geltend machen

Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
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Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß

Urteil vom 08.07.10 BFH VI R 10/08
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2010 VI R 10/08 entschieden, dass die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß ist.
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