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Artikel-Schlagworte: „Verpflegungsmehraufwendungen“



Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen

Seefahrer profitieren von neuem Urteil – Steuerliche Verbesserung bei Tätigkeit auf Schiffen
Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:
Wer nicht im Betrieb seines Arbeitgebers, sondern auf auswärtigen Einsatzstellen beruflich tätig ist, kann für jeden Tag einer solchen „Auswärtstätigkeit“ eine Pauschale für seine Verpflegungsmehraufwendungen bei der Steuer geltend machen. Das gilt auch für Fahrer und anderes Bordpersonal, die ihre Arbeit auf einem LKW, Bus, Flugzeug oder Schiff verrichten. Für diese Personen beginnt jedes Mal eine neue Auswärtstätigkeit, wenn sie den Betriebshof oder den Heimathafen verlassen. Mit jeder Rückkehr dorthin endet die einzelne Fahrtätigkeit.
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Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit (Seefahrt)

Urteil vom 24.02.11 BFH VI R 66/10
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. Februar 2011 VI R 66/10 entschieden, dass die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei einer Fahrtätigkeit und damit auch bei einer Seereise keine Anwendung findet.
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Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind (BFH-Urteil)

Essen – Ein neues BFH-Urteil ermöglicht erstmals Steuereinsparungen bei Dienstreisen, die nicht rein beruflich sind, sondern auch private Motive enthalten. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen weist darauf hin, dass Aufwendungen für Hin- und Rückreise, sowohl beruflich (betrieblich) als auch privat veranlasste Reisen grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten (Betriebsausgaben) und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung aufgeteilt werden können. Damit ändert der Bundesfinanzhof eine jahrzehntelang starre Rechtsprechung.
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Reisekosten geltend machen

Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.
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Zeitliche Begrenzung des Abzugs von Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung ist verfassungsgemäß

Urteil vom 08.07.10 BFH VI R 10/08
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 8. Juli 2010 VI R 10/08 entschieden, dass die zeitliche Begrenzung des Abzugs von Mehraufwendungen für Verpflegung bei Begründung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung auf drei Monate verfassungsgemäß ist.
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Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung geltend machen

Neustadt a. d. W. – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Mit seinem Urteil vom 17.06.2010, Az VI R 35/08 hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, erneut entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer BFH VI R 35/08

Urteil vom 17.06.10 BFH VI R 35/08
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Juni 2010 VI R 35/08 entschieden, dass ein Leiharbeitnehmer typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte verfügt und damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen kann.
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Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes ausnahmsweise kein Arbeitslohn (BFH VI R 51/08)

1. Verpflegt der Arbeitgeber die Besatzungsmitglieder an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes unentgeltlich, so ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil dann kein Arbeitslohn, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der Arbeitnehmer bei weitem überwiegt.
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Zu erwartende Entscheidungen des Bundesfinanzhofs im Jahr 2010

In seinem Jahresbericht wies der Bundesfinanzhof (BFH) u. a. darauf hin, mit welchen Schwerpunktentscheidungen im Jahre 2010 zu rechnen ist.
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Die Vorsorgeaufwendungen in der Einkommensteuererklärung

Essen, Februar – 2010 Neben den gesetzlichen gibt es auch einige formale Neuerungen in der Steuererklärung 2009. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin bei Roldan Franz & Partner, weist darauf hin, dass Vorsorgeaufwendungen jetzt in der neuen Anlage AV erfasst werden.
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